07.12.2016 - 5.6 Abfallgebührensatzung 2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung in der Satzung zuzustimmen:

 

Geänderter Absatz (7) des § 1 Gebührentatbestand der Satzung:

 

(7) 

Die Erstgestellung von Abfallbehältern bei Neuanmeldung eines Grundstückes sowie die Abholung der gesamten Abfallbehältergestellung bei Abmeldung eines Grundstückes sind gebührenfrei, ebenso die Erstgestellung einer Biotonne. Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhythmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei. Für jeden weiteren Wechsel der Behältergestellung von Rest- und Bioabfallbehältern (Änderung der Behälteranzahl-/größe, des Entleerungsrhythmus, des Voll-/Teilservices) auf dem Grundstück wird eine Behälterwechselgebühr erhoben.

 

Der Ausschuss für Finanzen (ff) empfiehlt, der Vorlage mit der Änderung des Ausschussesr Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfohlene Satzungsänderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen