07.12.2016 - 5.8 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, der Vorlage unter folgender Maßgabe zuzustimmen:

 

Der Ortsbeirat Fahrland bittet den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, dafür Sorge zu tragen, dass im Ortsteil Fahrland am Standort Gartenstraße/Mühlenring (Eisbergstücke) schon zum 01.09.2018 ein neuer Kindergarten in Betrieb genommen wird und nicht erst Ende 2019, wie in der Kita Bedarfsplanung 2016 / 2017 aufgeführt.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung von erstmals prognostizierten Faktoren, ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtbedarf von 18.964 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2016/2017 (inkl. Tagespflege und anderen Betreuungsformen) in Potsdam. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in 4.570 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.886 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2016/2017 insgesamt 17.286 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1.   Das Plus von 1.678 Plätzen, welches sich aus der Differenz aus den im Punkt 1 bezifferten voraussichtlichen Bedarfen an Plätzen und den im Punkt 2 erfassten zur Verfügung stehenden Plätzen errechnet, soll die pflichtige Vorsorge treffen, um auf unvorhersehbare Bedarfe reagieren zu können.

 

  1.   Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten entsprechend Punkt 1 voranzutreiben. Im Rahmen der Stadtentwicklung sind dazu geeignete Flächen für die Kindertagesbetreuung einzuplanen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen