07.12.2016 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg" ist nach § 4a Abs.3 BauGB  erneut öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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