26.11.2002 - 4.1 Uferwanderweg im Bereich Villa Carlshagen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein.

 

Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass aus Sicht der Verwaltung eingeschätzt wird, dass die notwendigen Genehmigungen zur Errichtung einer Steganlage zur Weiterführung des Uferwanderweges im Bereich der Villa Carlshagen nicht erlangbar sind. Voraussetzung wäre der Abschluss eines entgeltpflichtigen Nutzungsvertrages mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt. Dieser wird in der Regel nur erteilt, wenn auch die Zustimmung des landseitigen Eigentümers hierzu vorliegt, da dem landseitigen Eigentümer durch den Bau des Parallelsteges die wasserseitige Zuwegung abgeschnitten wird.

Die Planungs- und Baukosten werden mit 330 T€ und die jährlichen Unterhaltskosten mit 6 T€ eingeschätzt. Das jährliche Nutzungsentgelt an das Wasser- und Schifffahrtsamt würde 1,5 T€ betragen.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder äußern die Ansicht, dass mit diesen gegebenen Informationen der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei.

 

Frau Hüneke bittet in der nächsten Sitzung (im nicht öffentlichen Teil) um Information, wie es mit dem Gesamtprojekt Uferwegkonzept aussieht. Wo laufen Verhandlungen, wie ist der Stadt, welches Ergebnis ist zu erwarten.

 

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Weiterführung des Uferwanderweges im Bereich der Villa Carlshagen durch einen vor dem Grundstück zu bauenden Steg ( „Umstegung") möglich ist. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierzu im März 2003 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                                  1

Ablehnung:                                     6

Stimmenthaltung:                          1