20.12.2016 - 4.1 Katastrophenschutzplan Potsdam für den Forschun...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schubert weist darauf hin, dass in der neuen Fassung die Veröffentlichung des Katastrophenschutzplanes der Landeshauptstadt Potsdam gefordert wird. Die interne Aufstellung der Landeshauptstadt Potsdam zur Katastrophenabwehr kann aus Daten- und Geheimnisschutzgründen nicht veröffentlicht werden.

Der Antrag enthält zwei Punkte, die sinnvoll diskutiert werden können. Dabei handelt es sich um die Frage der Alarmierung und Information der Bevölkerung. Dies kann als Auftrag erteilt werden. Es muss auch geprüft werden, ob dies so offengelegt werden kann.

Anschließend geht Herr Schubert auf den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein und macht deutlich, dass dies so nicht umgesetzt werden kann.

 

Frau Basekow betont, dass die Angst der Bevölkerung darin besteht, dass der Reaktor nicht im Jahr 2019 abgestellt wird. Es gibt auch die Sorge, ob der Bevölkerungsschutz ausreichend ist.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass es einen Katastrophenschutzplan gibt. Des Weiteren gibt es einen Notfallplan. Es gibt auch Bestrebungen, dafür zu werben, dass der Reaktor eher abgeschaltet wird. Derzeit wird auch geprüft, wie die Potsdamer Kitas besser informiert werden können.

 

Frau Schulze hat Informationen, dass die Beauftragung für die Erstellung eines Gutachtens ausgeschrieben werden muss und somit der Reaktor bereits abgestellt sein könnte, wenn das Gutachten vorliegt.

 

Dem stimmt Herr Schubert zu. Er weist auch darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam hier keinen territorialen Zugriff hat. Wichtig ist die Information der Bevölkerung.

 

Frau Eifler stellt zunächst den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.

 

Ergänzungsantrag:

Die Neufassung des Antrages 16/SVV/0533 vom 21.11.2016 soll im Punkt 2 wie folgt ergänzt werden (kursiv):

2. zu gewährleisten, dass im Katastrophenschutzplan der LH Potsdam konkret festgelegt ist, welche Einsatzkräfte für die vorzunehmenden Maßnahmen zuständig sind, welche Aufgaben ihnen zugewiesen sind und bis wann welche Maßnahme durchzuführen ist, insbesondere im Hinblick auf:

-          die Ausreichung von Schutzkleidung und Dosimeter für die Einsatzkräfte,

-          die Evakuierung der Bevölkerung im festgelegten Umkreis des BER II und deren Unterbringung sowie Betreuung,

-          die Einrichtung von Dekontaminierungsstellen in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen,

-          gegebenenfalls notwendige Löscharbeiten am und um den BER II,

-          die polizeiliche Absperrung und Sicherung des Evakuierungsbereiches,

-          die Ausgabe von Jodtabletten im 4km-Umkreis an die unter 45jährigen,

-          die Joditprophylaxe für Kinder, Jugendliche und Schwangere im 20km-Umkreis sowie

-          die Verteilung von Jodtabletten an die bis zu 22 Ausgabestellen im Stadtgebiet, damit ein wirksamer Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgen kann.

Dabei sind die Erkenntnisse aus der Bund-Länder-Kommunikationsübung vom 17. September 2013 zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:4

Stimmenthaltung:1

 

Anschließend stellt sie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fassung vom 21.11.2016 zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. zu prüfen, ob der Katastrophenschutzplan Potsdams dahingehend geändert werden sollte, dass für den Fall eines GAU am Forschungsreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Wannsee der Radius des Evakuierungsgebiets auf 8 km statt der bisher festgelegten 2,5 km erweitert wird;

 

2. zu gewährleisten, dass im Katastrophenschutzplan der LH Potsdam konkret festgelegt ist, welche Einsatzkräfte für die vorzunehmenden Maßnahmen zuständig und welche Aufgaben ihnen zugewiesen sind, insbesondere in Hinblick auf die Evakuierung der Bevölkerung im festgelegten Umkreis des BER II und deren Unterbringung, die Einrichtung von Dekontaminierungsstellen in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen, gegebenenfalls notwendige Löscharbeiten am und um den BER II sowie die Ausgabe von Jodtabletten im 4-km Umkreis - dabei sind die Erkenntnisse aus der Bund-Länder-Kommunikationsübung vom 17. September 2013 zu berücksichtigen;

 

3. den jeweils aktuellen Katastrophenschutzplan der LH Potsdam (mindestens) auf den Internetseiten der Landeshauptstadt zu veröffentlichen;

 

4. in einem juristischen Gutachten prüfen zu lassen, wie die LH Potsdam künftig an Entscheidungen über Betriebsgenehmigungen für Forschungsreaktoren und Zwischenlagern für radioaktive Abfälle bzw. für den Rückbau des BER II mitwirken und so die Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer vertreten kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage