04.12.2002 - 4.10 Leitentscheidung zum Neuen Quartier am Bahnhof

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt folgende Änderungen des Beschlusstextes:

 

Punkt 1. bleibt unverändert.

 

2.  Die Ausprägung der Baukörper in den Zonen I und IV bedarf einer Überarbeitung im weiteren

      Verfahren, die der besonderen Lage im Stadtraum Rechnung trägt und die Sichtbeziehungen

      aus dem Park Babelsberg berücksichtigt.

 

3.  Die prinzipielle Empfehlung des Vergabegremiums zur Erstellung eines Masterplanes durch 

     das Büro Ferdinand Heide wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit außerhalb des

     Bauleitverfahrens mitgetragen. Dazu sind Gespräche  mit der Poolgesellschaft zu führen, mit

     dem Ziel der Übernahme dieser Kosten. Die über den Masterplan zu entwickelnden

     Qualifizierungen sind über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu

     machen.    

 

Zu diesen Änderungen werden keine Einwände vorgebracht.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

1.  die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der Grundlage der im Qualifizierten Verhandlungsverfahren zum „Neuen Quartier am Bahnhof" entwickelten Konzeption des Büros Ferdinand Heide gemäß den Empfehlungen des Vergabegremiums zu betreiben (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.  Die Ausprägung der Baukörper in den Zonen I und IV bedarf einer Überarbeitung im weiteren

      Verfahren, die der besonderen Lage im Stadtraum Rechnung trägt und die Sichtbeziehungen

      aus dem Park Babelsberg berücksichtigt.

 

3.  Die prinzipielle Empfehlung des Vergabegremiums zur Erstellung eines Masterplanes durch 

     das Büro Ferdinand Heide wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit außerhalb des

     Bauleitverfahrens mitgetragen. Dazu sind Gespräche  mit der Poolgesellschaft zu führen, mit

     dem Ziel der Übernahme dieser Kosten. Die über den Masterplan zu entwickelnden

     Qualifizierungen sind über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu

     machen.    

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.