04.12.2002 - 4.10 Leitentscheidung zum Neuen Quartier am Bahnhof
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.12.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt folgende Änderungen des
Beschlusstextes:
Punkt
1. bleibt unverändert.
2. Die Ausprägung der Baukörper in den Zonen I und IV bedarf
einer Überarbeitung im weiteren
Verfahren, die
der besonderen Lage im Stadtraum Rechnung trägt und die Sichtbeziehungen
aus dem Park
Babelsberg berücksichtigt.
3. Die prinzipielle Empfehlung des Vergabegremiums zur
Erstellung eines Masterplanes durch
das Büro Ferdinand
Heide wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit außerhalb des
Bauleitverfahrens
mitgetragen. Dazu sind Gespräche
mit der Poolgesellschaft zu führen, mit
dem Ziel der
Übernahme dieser Kosten. Die über den Masterplan zu entwickelnden
Qualifizierungen sind
über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu
machen.
Zu diesen
Änderungen werden keine Einwände vorgebracht.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße" ist auf der
Grundlage der im Qualifizierten Verhandlungsverfahren zum „Neuen Quartier am
Bahnhof" entwickelten Konzeption des Büros Ferdinand Heide gemäß den
Empfehlungen des Vergabegremiums zu betreiben (s. Anlagen 1 und 2).
2. Die Ausprägung der Baukörper in den
Zonen I und IV bedarf einer Überarbeitung im weiteren
Verfahren, die
der besonderen Lage im Stadtraum Rechnung trägt und die Sichtbeziehungen
aus dem Park
Babelsberg berücksichtigt.
3. Die prinzipielle Empfehlung des
Vergabegremiums zur Erstellung eines Masterplanes durch
das Büro Ferdinand
Heide wird vorbehaltlich der Finanzierbarkeit außerhalb des
Bauleitverfahrens
mitgetragen. Dazu sind Gespräche
mit der Poolgesellschaft zu führen, mit
dem Ziel der
Übernahme dieser Kosten. Die über den Masterplan zu entwickelnden
Qualifizierungen sind
über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages verbindlich zu
machen.