17.01.2017 - 4.3 Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte: Farbkonzept

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Frau Reimers bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Beyer (Bereich Stadterneuerung) hält das Anliegen für nachvollziehbar, jedoch in der Umsetzung derzeit schwierig. Die Erarbeitung eines einheitlichen, die Blöcke III bis V übergreifenden Farbkonzeptes könne nicht erfolgen, da die Vergabe der Blöcke zeitlich gestaffelt erfolgen wird. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zurück zu stellen und das Bieterverfahren starten zu lassen. Das Auswahlgremium tagt mit Formulierung von Auflagen für Bieter für die Blöcke III und IV voraussichtlich im Oktober/November 2017.

 

 

Frau Reimers bringt zum Ausdruck, dass der Antrag nicht nur auf die Leitbauten zu beziehen ist. Dort gäbe es bereits ein Farbkonzept. Ziel des Antrages sei es, über die in den Blöcken III bis V entstehenden Neubauten ein verbindliches Farbkonzept zu legen.

 

 

Herr Goetzmann bemerkt, dass die Antragsformulierung relativ klar den Schlusspunkt beschreibt. Im Moment gibt es noch nicht einmal die schrittweise Verdichtung dorthin und es kann noch keine Alternative aufgemacht werden. Er bestätigt die Aussagen von Herrn Beyer, dass die Blöcke III, IV und V nicht synchron laufen werden und von daher nicht im selben Konzept erfassbar sind. Vielmehr muss versucht werden ein schrittweises Vorgehen zu entwickeln.

 

 

Herr Jäkel äert, dass er auch außerhalb der Potsdamer Mitte die Farbgebung für problematisch halte und es Verbesserungsbedarf gebe. Die Kreativität der Bauherren müsse eingebunden werden. Die Entwicklung solle gemeinsam mit den Bauherren erfolgen. Herr Jäkel schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung auf Zurückstellung an.

 

 

Frau Reimers stellt als Antragstellerin den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung. Gegebenenfalls könne eine Modifizierung des Antrages gemeinsam mit der Verwaltung erfolgen.

 

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Antragstellerin um ein Signal, wann ein geeigneter Zeitpunkt zum Wiederaufrufen des Antrages ist.

 

Reduzieren