12.01.2017 - 3.3 Kurzstreckenticket für 6 Stationen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Herr Domnick (Beteiligungsmanagement) führt aus, dass die Anpassung des Kurzstreckentickets Teil des zum 1.1.2017 in Kraft tretenden Maßnahmenpaketes sei, wobei man sich am marktüblichen Niveau orientiert habe. Im Zuges dessen unter anderem die Kurzstrecke in Potsdam nur noch vier Haltestellen statt bisher sechs umfasse. Im Gegenzug wurde das Vier-Fahrten-Ticket aufgewertet. Ziel der Anpassungen sei eine sozialverträgliche aber einkömmliche Lösung gewesen. Bezüglich der Umsetzung der Forderung weist er darauf hin, dass die im Antrag angesprochene Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) keine Ermächtigungsgrundlage habe, diese liege beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Die ViP besitze lediglich Empfehlungscharakter.

 

 

Herr Jäkel ergänzt seinen Antrag daraufhin um den VBB und stellt noch einmal fest, dass der Antrag im Vergleich zu anderen Städten gerechtfertigt ist.

 

 

Herr Heuer beziffert die Mehreinnahmen durch die veränderte Kurzstreckenregelung mit ca. 50 000  und möchte vom Antragsteller wissen, wie diese Mehreinnahmen, die im Zuge des diskutierten Antrages wegfallen würden, ausgeglichen werden sollen. Eine kostenneutrale Lösung sei anzustreben und im Antrag festzuschreiben. Dann könne er sich vorstellen, dem Antrag zuzustimmen.

 

 

Herr Jäkel sieht hier die Möglichkeit, den Ticketpreis entsprechend zu erhöhen. Gegen eine entsprechende Formulierung im Antrag habe er nichts. So könne der Satz, „Eine kostenneutrale Lösung ist anzustreben.“ aufgenommen werden.

 

 

Herr Henning warnt ausdrücklich vor der Verwendung des Begriffes der Kostenneutralität. Dieser könne am Ende unangemessene Preiserhöhungen zur Folge haben.

 

 

Nach weiterer Diskussion ändert Herr Jäkel seinen Antrag wie folgt:

 

„… gegenüber dem VBB/ ViP durchzusetzen zu verhandeln. Eine kostenneutrale Lösung ist anzustreben.

 

 

Herr Domnick gibt zu bedenken, dass in Zukunft das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Anpassung an die wachsende Stadt zu verbreitern sei, wodurch sich Mindereinnahmen ergäben. Diesem Umstand müsse schon heute Rechnung getragen werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass das Kurzstreckenticket für den ÖPNV in Potsdam weiterhin für 6 Stationen gilt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Regelung gegenüber dem VBB/ VIP durchzusetzenzu verhandeln. Eine kostenneutrale Lösung ist anzustreben.

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung amim 25. Januarrz 2017 über das Ergebnis der dazu geführten Gespräche zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1