10.01.2017 - 3.2 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Richter stellt hierzu seine Präsentation vor (Anlage 1). Er betont, dass die Investitionen hauptsächlich für Schulbaumaßnahmen verwendet wurden. Bis 2016 beliefen sich die Investiven Kosten auf ca. 250 Mio. EUR. Er gibt zu beachten, dass die Kalkulationen des Wirtschaftsplanes auf dem Schulentwicklungsplan (SEP) von 2014 beruhen. Maßnahmen der Fortschreibung des SEP seien noch nicht enthalten, bspw. die Erweiterung der Comenius-Schule (FÖS 53), der Sanierung und Erweiterung der Waldtstadt-Grundschule (GRS 27), der Grundstücksankauf und Planungsbeginn für die Grundschule Nuthewinkel sowie die Planung und Erschließungr die Anmietung des Hortcontainers am OSZ II (für die Oberschule Theodor Fontane [OS 51]). Das Investitionsvolumen belaufe sich auf ca. 214 Mio. EUR. Er betont jedoch die gestiegenen Zuschüsse der LHP. Des Weiteren führt er weitere bisher noch nicht berücksichtigte Maßnahmen aus dem SEP aus, u.a. die denkmalgerechte Sanierung der Sporthalle Heinrich-Mann-Allee und die evtl. Verlagerung des Sportplatzes an der Sandscholle. Für die Gesamtheit der Maßnahmen veranschlage er ca. 172 Mio. EUR.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden Nachfragen zu den noch nicht berücksichtigten Maßnahmen gestellt, welche im nächsten Wirtschaftsplan (WP) des KIS jedoch Berücksichtigung finden werden. Auch Preissteigerungen, wie beispielsweise bei der sachgerechten Entsorgung von schadstoffbelastetem Dämmmaterial, können durch den WP abgedeckt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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