12.01.2017 - 3.1 Sanierungsprogramm des Bundes für kommunale Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Mensch bringt den Antrag ein und fragt nach, ob auch Kultureinrichtungen in diesem Programm berücksichtigt werden.

 

Herr Richter, KIS sieht hier in erster Linie das Programm für Schulen, nicht für Kultureinrichtungen.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sanierung kommunaler Einrichtungen die Antragstellung gemäß dem am 11.11.2016 vom Haushaltsausschuss des Bundetages beschlossenen Sanierungsprogramm von zusätzlich 100 Mio. Euro vorzubereiten. Ein Kriterium war bislang auch die schnelle Umsetzbarkeit der Vorhaben, sodass mit fertigen Plänen unverzüglich reagiert und eine Förderung beantragt werden kann, sobald die entsprechenden Unterlagen nach Inkrafttreten des Haushalts vom BMUB veröffentlicht werden.

Dem Hauptausschuss ist nach Vorliegen der Richtlinien zeitnah zu berichten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0