18.01.2017 - 4.8 Potsdamer Mitte, Anpassung der DS 16/SVV/0269 -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der von der Verwaltung vorgelegten neuen Fassung (siehe Schreiben OBM vom 12.01.2017)   zuzustimmen.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den von der Fraktion DIE LINKE im o.g. Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag mit dem Wortlaut:

 

Die neue Fassung Punkt 1 d) ist wie folgt zu ändern:

d)    Punkt 6., Sätze 1 und 2: „Die Grundstücksvergabe erfolgt in Losen. Die Vergabe von mehreren mehr als zwei straßenseitig benachbarten Losen an einen Bieter ist ausgeschlossen.

 

und bittet diesem zuzustimmen.

 

Herr Goetzmann betont in seinen Ausführungen, dass dies in der interfraktionellen  Arbeitsgruppe im Detail diskutiert wurde und sich die Arbeitsgruppe im Ergebnis gegen diese Öffnung des Erwerbs ausgesprochen habe. Er erläutert die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bezüglich des Grundstückserwerbs durch einzelne Bieter mittels visueller Darstellung.

 

Herr Kirsch betont, dass die jetzige Regelung in der neuen Fassung von jedem Unternehmen ganz einfach ausgehebelt werden könne und damit nicht verhindert werde, dass einer auf alle Grundstücke biete. Herr Schüler entgegnet, dass die Möglichkeit, eine Regel zu missbrauchen, kein Argument gegen diese Regel sei. Die Genossenschaften haben  die Botschaft gesendet, dass sie mit dieser Regel umgehen können und, so Herr Dr. Scharfenberg, ihr Engagement nicht davon abhängig gemacht.

 

Die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Änderung des Punktes 1 d) wird mit 10 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 5 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen.

 

Die vom Oberbürgermeister vorgelegte neue Fassung wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende neue Fassung (siehe Schreiben OBM vom 12.01.2017) zu beschließen:

 

1. Die Anlage 3 „Allgemeine Verfahrensgrundsätze“ zur Beschlussvorlage 16/SVV/0269 wird in den folgenden Inhalten geändert:

 

a) Zwischen den Punkten 3. und 4. wird eingefügt: „Die Grundstücke werden auf der Basis des gutachterlich festgestellten Neuordnungswertes zum Erwerb angeboten.“

 

b) Punkt 5. b); Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu befördern, werden die Auswahlkriterien im Bieterverfahren wie folgt geändert:

 

 Gewichtung      Kriterium

 50 %   Gestaltung

 20 %   Nutzungsmischung

 30 %   Nutzungsprivilegien

 

c) Punkt 5., letzter Absatz, vorletzter Satz: „Die Ausloberin und abschließend die Stadtverordnetenversammlung können das Vergabeverfahren aufheben, wenn die Angebote nicht die geforderten Qualitäten bzw. nicht akzeptable Kaufpreise enthalten.“

 

d) Punkt 6., Sätze 1 und 2: „Die Grundstücksvergabe erfolgt in Losen. Die Vergabe von mehreren straßenseitig benachbarten Losen an einen Bieter ist ausgeschlossen. Ein Bieter darf maximal 3 Lose erwerben. […]“

 

2. Die innenliegenden Grundstücksgrenzen werden zugunsten einer für das Wohnen optimierten Innenhofbebauung verändert.

 

3. Die bisher zulässige Bebauungstiefe der Blockrandbebauung wird von 13m auf 14m erweitert.

 

4. Das Blockkonzept und der Plan mit Vorgaben zu Wohnanteilen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gemäßrderrichtlinie des Landes Brandenburgs (Anlage 1.1 und 1.3 zu 16/SVV/0269), der Losplan (Anlage 3 zu 16/SVV/0269) sowie die Grundstückspässe (Anlage 4 zu 16/SVV/0269) sind entsprechend der vorgenannten Änderungen anzupassen.

 

5. Bei der Anpassung der Grundstückspässe sind die Vorgaben bezüglich der hofseitigen Dachformen zu überprüfen. Die Wahrnehmung aus dem öffentlichen Raum darf nicht beeinträchtigt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  7

 

Gegen die anschließend von Herrn Goetzmann vorgetragene Bitte, die diesbezügliche Berichterstattung zur Potsdamer Mitte auf den Monat März zu verschieben, erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=108259&selfaction=print