18.01.2017 - 4.1 Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sac...

Beschluss:
vertagt
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Eingangs begründet Herr Winskowski die vom Ortsbeirat Eiche vorgeschlagenen Änderungen der Zuwendungsrichtlinie:

 

  • Ziffer 1 Abs. 5 nicht förderfähig sind insbesondere:

 

- 1. Spiegelstrich: ist zu ändern:

 

von: Veranstaltungen, die sich ausschließlich an die eigenen Vereins- und Verbandsmitglieder richten.

in: Veranstaltungen, die sich ausschließlich an die einzelne eigene Vereins- und Verbandsmitglieder richten.

 

- 4. Spiegelstrich: ist wie folgt zu ändern:

 

von: - Bewirtungskosten bei Veranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 4 BbgKVerf, die mehr als 20 % der bewilligtgen Mittel betragen oder einen Betrag von max. 7,50 €  pro teilgenommener Person übersteigen, ein ggfs. übersteigender beantragter Betrag wird gekürzt.“

in: Kosten bei Veranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 4 BbgKVerf, die einen Betrag von max. 25,00 € pro teilgenommener Person übersteigen, ein ggfs. übersteigender beantragter Betrag wird gekürzt.“

- 5. Spiegelstrich:

 von: Maßnahmen außerhalb des Ortsteils oder außerhalb des  Stadtgebietes

in: Maßnahmen außerhalb des Ortsteils, sofern sie nicht im Stadtgebiet oder seinem näheren Umfeld stattfinden.

 

- 6. Spiegelstrich: ist wie folgt zu ändern:

 von: Ehrungen und Jubiläen mittels Gutscheinen oder Barzuwendungen.“

 in:- Ehrungen und Jubiläen mittels Gutscheinen oder Barzuwendungen.“

 

Herr Jetschmanegg, Fachbereichsleiter Wirtschaft, Kommunikation und Beteiligung, betont, dass diese Änderungen schon einmal vorgetragen und abgestimmt sowie die Argumente dazu ausgetauscht wurden. Bis auf den Ortsbeirat Eiche haben alle Ortsbeiräte dem vorgelegten Entwurf zugestimmt. Darüber hinaus sei nichts „in Stein gemeißelt“ und eine Anpassung nach einer Probephase möglich. Die Kommunalverfassung gibt mit dem Paragraphen 46 schon eine Zielrichtung vor; nämlich die Förderung der Ortsteile. Vorrangig stütze diese auch nicht herausragende Leistungen und Motivation. Sowohl die Arbeitsgruppe als auch die Ortsteile haben es für richtig befunden, die Form von Sachzuwendungen zu belassen. Auch der gewählte Vergleich mit denen in der freien Wirtschaft möglichen Mitteln für die Anerkennung der Mitarbeitenden greife hier nicht, so dass er auch weiterhin bitte, den von der Arbeitsgruppe vorgelegten Entwurf zu unterstützen.

Nach einer kurzen Diskussion betont Herr Krause, dass er die vorliegende Richtlinie für ausgewogen halte und schlägt vor, die Arbeitsgruppe noch einmal einzuberufen und das Anliegen des Ortsbeirates Eiche dort auszuräumen.

Herr Heuer spricht sich für die Rücküberweisung an die Arbeitsgruppe aus, da er davon ausgegangen sei, dies wäre bereits passiert. Herr Jetschmanegg spricht sich dagegen aus, weil der Hauptausschuss sich bereits eindeutig positioniert und die Änderungsvorschläge abgelehnt hat. Außerdem nne bis auf weiteres nur das bisherige Verfahren gelten.

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Rücküberweisung in die Arbeitsgruppe wird einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage