11.01.2017 - 3.2.2 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Zusätze:
- Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 11.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort zur Einführung an die Verwaltung.
Herr Tölke erklärt, dass seit Beginn des neuen Jahres eine neue Beitragstabelle in Kraft getreten ist. Der Antrag würde dieser entgegenwirken. Er empfiehlt aus Sicht der Verwaltung keine Senkung der Beiträge. Auch die Umstellung der Berechnungsgrundlage ist nicht zu empfehlen. Die Bruttoberechnung ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.
Herr Heuer stellt den Bürgerhaushaltvorschlag Nummer 7 mit der Drucksachennummer 16/SVV/0682 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 16/SVV/0682.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kita-Beiträge sind zu senken.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung sind nicht das Bruttogehalt und Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. heran zu ziehen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ungleichgewicht zwischen Potsdam und dem benachbarten Berlin sowie Michendorf, Saarmund und vielen benachbarten Landkreisen geringfügig zu mildern und für eine Gleichberechtigung für die Eigenleistung gem. § 11 KitaFR zu sorgen.
Kappungsgrenzen (Höchstsätze) für die Einkommen bei den Eltern sind nicht festzulegen und jedem Einkommen bzw. jeder Einkommensgruppe ist ein Gebührensatz zuzuordnen.