25.01.2017 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg" entschieden (siehe Anlagen 3A, 3B und 3C).
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ ist entsprechend der Darstellung in der Anlage 6 zu reduzieren.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg" ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 7 und 8).
  4. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 9).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen