25.01.2017 - 5.8 Potsdamer Mitte, Anpassung der DS 16/SVV/0269 -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage in der neuen Fassung vom 16.01.2017 zuzustimmen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Blume, Fraktion DIE aNDERE, beantragt, die Beschlussvorlage bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über die Klage der Bürgerinitiative „Potsdamer Mitte“ bezüglich der Zulässigkeit des rgerbegehrens zurückzustellen.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Zurückstellung der Vorlage wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen und

zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Der Punkt 1 d) wird wie folgt geändert:

Punkt 6., Sätze 1 und 2: Die Grundstücksvergabe erfolgt in Losen. Die Vergabe von mehreren

straßenseitig benachbarten Losen an einen Bieter ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der Lose 2, 3, 4, 8, 14, 15 und 16. Für diese Lose ist die Vergabe von mehr als zwei straßenseitig

benachbarten Losen an einen Bieter ausgeschlossen. Ein Bieter darf maximal drei Lose erwerben.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Blume beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE:

 

Die Ds 16/SVV/0776 wird um folgenden Punkt 6 ergänzt:

Eine Veräerung von Grundstücken in den Blöcken III und IV erfolgt nicht, wenn nicht sichergestellt ist, dass in den Blöcken insgesamt auf mindestens 1/3 der Wohnfläche mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen entstehen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Dr. Scharfenberg sagt der Oberbürgermeister zu, dass das Interessenbekundungsverfahren erst nach dem Gerichtstermin stattfinden werde.

 

 

Die Beschlussvorlage wird in der neuen Fassung vom 16.01.2017 zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.Die Anlage 3 „Allgemeine Verfahrensgrundsätze“ zur Beschlussvorlage 16/SVV/0269 wird in den folgenden Inhalten geändert:

 

a)Zwischen den Punkten 3. und 4. wird eingefügt: „Die Grundstücke werden auf der Basis des gutachterlich festgestellten Neuordnungswertes zum Erwerb angeboten.“

 

b)Punkt 5. b); Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu befördern, werden die Auswahlkriterien im Bieterverfahren wie folgt geändert:

 

Gewichtung     Kriterium

50 %Gestaltung

20 %Nutzungsmischung

30 %Nutzungsprivilegien

 

c)Punkt 5., letzter Absatz, vorletzter Satz: „Die Ausloberin und abschließend die Stadtverordnetenversammlung können das Vergabeverfahren aufheben, wenn die Angebote nicht die geforderten Qualitäten bzw. nicht akzeptable Kaufpreise enthalten.“

 

d)Punkt 6., Sätze 1 und 2: „Die Grundstücksvergabe erfolgt in Losen. Die Vergabe von mehreren straßenseitig benachbarten Losen an einen Bieter ist ausgeschlossen. Ein Bieter darf maximal 3 Lose erwerben. […]“

 

2.Die innenliegenden Grundstücksgrenzen werden zugunsten einer für das Wohnen optimierten Innenhofbebauung verändert.

 

3.Die bisher zulässige Bebauungstiefe der Blockrandbebauung wird von 13 m auf 14 m erweitert.

 

4.Das Blockkonzept und der Plan mit Vorgaben zu Wohnanteilen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gemäßrderrichtlinie des Landes Brandenburgs (Anlage 1.1 und 1.3 zu 16/SVV/0269), der Losplan (Anlage 3 zu 16/SVV/0269) sowie die Grundstückspässe (Anlage 4 zu 16/SVV/0269) sind entsprechend der vorgenannten Änderungen anzupassen.

 

5.Bei der Anpassung der Grundstückspässe sind die Vorgaben bezüglich der hofseitigen Dachformen zu überprüfen. Die Wahrnehmung aus dem öffentlichen Raum darf nicht beeinträchtigt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen und

zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE aNDERE ist der Verlauf der Behandlung dieser Vorlage rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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