19.01.2017 - 7.3 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.01.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Tölke erklärt, gemäß der Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern die Beförderung von 288 Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen innerhalb der Schulzeit erfolgt. Im Gegensatz zu anderen Kommunen erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam keine Kostenbeteiligung der Eltern. Die Gesamtkosten dafür betrugen im Jahr 2016 insgesamt 1,2 Mio. EUR. Für 2017 sind 1,5 Mio. EUR eingeplant.
Des Weiteren gibt es in der LHP das zusätzliche freiwillige Angebot der Schulanschlussbetreuung für bis zu 18 Jugendliche mit Behinderung ab dem 15. Lebensjahr. Die Kosten hierfür betragen jährlich ca. 200.000 EUR.
Die Beförderungskosten für ca. 15 Schüler mit Einschränkungen in verschiedene Horteinrichtungen würden ca. 100.000 EUR betragen.
Für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen innerhalb der Ferienzeit besteht keine gesetzliche Grundlage. Somit handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, bei dem Kosten für einen Personenkreis von 155 Kindern mit einem Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung anfallen würde. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Inklusion auch Kinder mit Einschränkungen Regelschulen besuchen, die ebenfalls Ansprüche erheben können. Des Weiteren entstehen Personalkosten, da die Beförderung abgerechnet werden müsste.
Insgesamt handelt es sich damit um ein zusätzliches Gesamtvolumen von ca. 200.000 EUR pro Jahr.
Herr Schubert erklärt, dass die Sicherstellung der Beförderung für 3 von insgesamt 13 Ferienwochen dafür sorgt, dass die Eltern sich die 3 Ferienwochen für die Beförderung ihrer Kinder aussuchen, die für sie am günstigsten sind. Somit werden für die gesamte Ferienzeit Fahrdienste beansprucht, die aber immer nur einzelne Kinder und Jugendliche zur Hortbetreuung fahren.
Herr Kulke fragt nach der Kostensteigerung.
Herr Tölke erklärt, dass damit eine Kostensteigerung verbunden sein könnte.
Frau Dr. Müller findet das Anliegen richtig. Sie regt an, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, nämlich eine Satzung zu erarbeiten, die eine Grundlage hierfür schafft.
Herr Schubert weist darauf hin, dass dann auch gesagt werden muss, woher die dafür benötigten Mittel genommen werden.
Herr Ströber fragt, um wie viele Kinder es genau bei diesem Antrag geht.
Herr Schubert erklärt, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, mit der jedes berechtigte Kind einen entsprechenden Antrag stellen kann.
Herr Tölke erklärt, dass insgesamt 155 Kinder mit Behinderung einen Rechtsanspruch haben.
Herr Otto betont, dass die gesetzlichen Regelungen im Land geschaffen werden müssen. Er kann dem Antrag nur zustimmen.
Frau Parthum befürwortet den Antrag auch im Sinne der Inklusion.
Herr Ströber fragt, ob ein Prüfauftrag beinhaltet, dass auch geprüft wird, wie dies realisiert werden kann.
Herr Kulke schlägt vor, erst den vorliegenden Antrag zu beschließen und dann die Satzung zu erarbeiten.
Herr Kolesnyk stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Erhöhung der Förderung für die Betreuung behinderter Kinder durch die Schaffung entsprechender Angebote.
Darüber hinaus ist die Einrichtung und Finanzierung eines Fahrdiensttransports für den Hortbesuch von Förderschülern auch in den Ferien, entweder pauschal oder nach Einzelfall- und Härtefallprüfung, zu sichern.
In den jährlich 13 Wochen Schulferien sollten durchschnittlich drei Wochen Hortbesuch je Förderschüler berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Fahrdienst-Satzung zu ändern und die Kostenübernahme durch die Stadt Potsdam zu sichern.