17.01.2017 - 5.3 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Eisenblätter weist darauf hin, dass die Drucksache lediglich zur Kenntnis genommen werden muss.

 

Frau Schulze fragt nach der gesetzlichen Frist, in der ein Jahresabschluss zu erstellen ist.

 

Die Frage kann durch die anwesenden Vertreter der Verwaltung nicht beantwortet werden. Die Antwort wird nachgereicht.

 

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage