25.01.2017 - 5.9 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Rechnungswesen und Steuern
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Die Ausschüsse für Bildung und Sport, Gesundheit, Soziales und Inklusion, Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und der Jugendhilfeausschuss haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Vom Ausschuss für Kultur und Wissenschaft liegt kein Votum vor.
Die Ortsbeiräte Marquardt, Grube, Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Von den Ortsbeiräten Uetz-Paaren, Groß Glienicke und Eiche liegen keine Voten vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 21.135.760,15 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von € 17.812.721,46 dem Finanzergebnis von
€ 2.081.527,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 1.241.511,64.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 (Anlage 3) zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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705,7 kB
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5,1 MB
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2,9 MB
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Anlagen
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1
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21,3 kB
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