19.01.2017 - 7.1 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass der Finanzausschuss den Antrag abgelehnt hat. Er spricht sich dafür aus, dass der Jugendhilfeausschuss den Antrag ebenfalls ablehnt, da die Qualität im Moment der entscheidendere Parameter ist.

 

Herr Wollenberg spricht sich für einen Prüfauftrag aus.

 

Herr Kolesnyk benennt die vierglichkeiten beim Umgang mit Bürgerhaushaltsanträgen: Annahme, Ablehnung, Prüfauftrag, in Umsetzung.

 

Herr Ströber spricht sich für die Erhöhung der Qualität aus bei gleichzeitiger Prüfung der Anpassung der Gebühren aus.

 

Herr Otto spricht sich für die Vertagung aus.

 

Frau Dr. Müller betont, dass die Prüfung näher bezeichnet werden soll. Sie schlägt dafür folgende Formulierung vor: Dies wird im Rahmen der ohnehin anstehenden Evaluierung geprüft.

 

Herr Kolesnyk betont, dass die Verbesserung der Qualität Vorrang haben sollte. Herr Karl schließt sich dem an.

 

Herr Ströber schlägt vor zu prüfen, wie die Qualität erhöht werden kann, ohne dabei die Kosten zu erhöhen.

 

Herr Kulke beantragt Änderung der Reihenfolge der Beratung der Tagesordnungspunkte. Über den Antrag 16/SVV/0684 (TOP 7.2) sollte zuerst beraten und abgestimmt werden.

 

Herr Kolesnyk stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend stellt Herr Kolesnyk den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:1

Ablehnung:2

Prüfauftrag: 9

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt als Prüfauftrag im Rahmen der ohnehin anstehenden Evaluation zu beschließen:

Die Kita-Beiträge sind zu senken.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung sind nicht das Bruttogehalt und Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc. heran zu ziehen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ungleichgewicht zwischen Potsdam und dem benachbarten Berlin sowie Michendorf, Saarmund und vielen benachbarten Landkreisen geringfügig zu mildern und r eine Gleichberechtigung für die Eigenleistung gem. § 11 KitaFR zu sorgen.

Kappungsgrenzen (Höchstsätze) für die Einkommen bei den Eltern sind nicht festzulegen und jedem Einkommen bzw. jeder Einkommensgruppe ist ein Gebührensatz zuzuordnen.

 

Reduzieren