25.01.2017 - 7.14 Mustergesellschaftsvertrag

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage namens der Fraktion DIE LINKE ein und beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 17/SVV/0037 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Rechte der Aufsichtsräte städtischer Unternehmen zu stärken.

Im Mustergesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass die Kompetenzen zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführenden städtischer Gesellschaften und die Kompetenzen zum Abschluss, zur Änderung und zur Beendigung von deren Anstellungsverträgen auf den Aufsichtsrat übertragen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Kompetenzen von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2017 vorzulegen.