04.12.2002 - 7.17 Beschluss zur Jahresrechnung 2001- Entlastung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.17
- Zusätze:
- Rechnungsprüfungsamt
- Datum:
- Mi., 04.12.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.
Der
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herr Dr. Stark übergibt zunächst der
Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller den Schlussbericht des
Jahres 2001 und bringt anschließend die Vorlage ein.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Vorlage zugestimmt; die Stadtverordnete Reiß
als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ergänzt dieses Votum anhand
visueller Darstellungen.
In der
anschließenden Aussprache fragt der Stadtverordnete Bruch, Fraktion CDU, nach
getroffenen Abfindungsregelungen und erklärt sich mit dem Vorschlag des
Oberbürgermeisters einverstanden, eine Antwort in der nächsten Sitzung des
Hauptausschusses zu erhalten.
Frau
Müller dankt dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herrn Dr. Stark sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss
anschließend für deren Engagement/geleistete Arbeit.
1. Die
StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der
Jahresrechnung 2001 der Stadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2001
wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von
431.524.647,40 DM
mit Ausgaben von
485.126.721,50 DM
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von
202.637.515,75 DM
mit Ausgaben von
205.426.270,17 DM
2. Dem
Oberbürgermeister wird gem. § 93 (3) GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2001
uneingeschränkte Entlastung erteilt.