07.02.2017 - 4.6 Verkehrsberuhigung Lepsiusstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Di., 07.02.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Tomczak bringt den Antrag ein und macht aufmerksam, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt.
Herr Dau bittet den Antragsteller zu beachten, dass es keine „Spielstraßendefinition“ in der Straßenverkehrsordnung gebe.
Herr Goetzmann bestätigt, dass vermutlich die Prüfung der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches entsprechend Schild 325 der Straßenverkehrsordnung (der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben) mit dem Antrag beabsichtigt wird.
Herr Praetzel (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) teilt mit, dass für Maßnahmen der Änderung der Verkehrsorganisation ein umfassendes Prüf- und Anhörungsverfahren erforderlich ist, welches durch die Straßenverkehrsbehörde eingeleitet worden ist.
Frau Hüneke bittet in der Prüfung die objektiven Daten der Belastung dieses Straßenabschnittes einzubeziehen und auch darüber zu informieren.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Neuordnung des Straßenverkehrs in der Johannes-Lepsius-Straße zu prüfen und die Festlegungen des B-Planes 42.1 umzusetzen. Dabei sind folgende Punkte zu bearbeiten:
1. Die Lepsiusstraße ist zwischen Richard-Schäfer-Straße und Kiepenheuerallee gemäß ihrer
Zweckbestimmung in eine Spielstraße umzuwandeln.
2. Die Straße ist in die Parkraumbewirtschaftung einzubinden. Dabei sind vorwiegend Anwohnerparkplätze bereitzustellen.
3. Es ist zu überprüfen, ob die Straße dauerhaft für den Durchgangsverkehr zu sperren ist.
Die Stadtverordneten sollen spätestens im Mai 2017 über den Sachstand unterrichtet werden.