04.12.2002 - 7.22 Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.22
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.12.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 02/SVV/0898 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext
1. das Städtebauliche Gestaltungskonzept
"Wasserseite" wird als teilräumliche Ergänzung des Ufer- und
Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur Schaffung eines Orientierungsrahmens für
stadtgestalterische Fragen zur Kenntnis genommen (s. Anlagen)
2. für die Berücksichtigung
stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im Geltungsbereich dieses Städtebaulichen
Gestaltungskonzeptes liegenden Bebauungsplänen sollen folgende Gestaltungsprinzipien
als Orientierungsrahmen verwendet werden:
- Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer
Tiefe von 30 m und
Herstellung eines
öffentlich zugänglichen Uferwegs
- Gliederung des Siedlungskörpers
durch Grünzäsuren und Blickfenster mit
öffentlicher
Zugänglichkeit zur Uferzone
- Begrenzung der Höhen der
uferseitig angrenzenden Gebäude auf 15 m
- offene Bauweise der uferseitig
angrenzenden Gebäude
3.
vorrangig für die Gebiete
-
Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"
- Brückenkopf
Humboldtbrücke
sind im Rahmen der hier
durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur Umsetzung der
Gestaltungsvorschläge zu
prüfen.