04.12.2002 - 7.20 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0895 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Begründung / Planzeichnung).

 

Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der Satzung des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96).