14.02.2017 - 5.2 Aufbau eines Inspektionsteams zur Kontrolle der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Di., 14.02.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dünn bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Schubert erklärt, dass die Idee der Einrichtung von regelmäßigen Inspektionsteams im Grundsatz sinnvoll ist, auch für die Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen.
Er verweist auf die Vielzahl an Einrichtungen, für die der Auftrag dann umgesetzt werden muss. Dazu gehören außer den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete auch die Nutzungswohnungen, die Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Einrichtungen zur Pflege, das Obdachlosenheim, die Gewährleistungswohnungen und das Frauenhaus. Mit dem vorhandenen Personalbestand sind Kontrollen nur anlassbezogen möglich.
Für 2017 sollen in einem festen Turnus Kontrollen durchgeführt werden. Dies ist mit dem vorhandenen Personalbestand pro Einrichtung nur einmal jährlich möglich.
Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass dies eine enorme Bandbreite bedeutet. Es sollte eine Verständigung auf eine Schwerpunktausrichtung erfolgen. Dabei muss auch deutlich gemacht werden, ob Gemeinschaftsunterkünfte oder alle sozialen Einrichtungen gemeint sind.
Herr Dünn fragt die Verwaltung, wo aus Sicht der Verwaltung Schwerpunkt liegen.
Daraufhin erklärt Herr Thomann, dass der Schwerpunkt bei den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete liegt, aber auch bei Nutzungswohnungen, im Obdachlosenheim, sowie im Frauenhaus.
Herr Heuer schlägt vor, die Verwaltung berichten zu lassen, welche Maßnahmen nach den Schimmelaufkommen in den Gemeinschaftsunterkünften eingeleitet wurden.
Herr Schubert betont, dass die Kontrolle aller Einrichtungen eine zusätzliche Leistung wäre, die im derzeitigen Etat nicht abzubilden ist. Wenn es einen engeren Kontrollrhythmus geben soll, geht dies nicht ohne zusätzliches Personal.
Frau Tinney bittet um Benennung dessen, was kontrolliert werden soll.
Herr Dünn erklärt, dass es offensichtlich einen Ressourcenmangel gibt. Dies soll der Verwaltung eine zusätzliche Leistung an die Hand geben. Der Verwaltung soll damit ein Spielraum gegeben werden, die Prioritäten anzupassen. Dazu sollte die Verwaltung ihre Prioritäten benennen.
Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass Unsicherheit darüber herrscht, was die konkreten Dinge sind, die zukünftig verstärkt geprüft werden sollen. Er schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und zu konkretisieren.
Frau Biesecke betont, dass nicht nur auf die Hygiene zu achten ist. Aus ihrer Sicht gehören hier viele andere Dinge dazu.
Herr Schubert macht deutlich, dass eine Vergleichbarkeit von Standards erzielt werden muss. Auch die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich des Personaleinsatzes müssen betrachtet werden.
Frau Biesecke spricht sich dafür aus, die Drucksache zurückzustellen und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Herr Dünn schlägt vor, sich in der nächsten Sitzung des GSI-Ausschusses über die Prioritäten zu verständigen. Danach wird er den Antrag konkreter formulieren.
Frau Eifler stellt die Zurückstellung des Antrages zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung:0
Stimmenthaltung:0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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