21.02.2017 - 8.1 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Richter verweist auf die wesentlichen Änderungen im Wirtschaftsplan, die allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurden. Er teilt mit, dass der Werksausschuss KIS den Änderungen mehrheitlich zugestimmt hat. Gemäß geändertem Wirtschaftsplan werden 2 Mio. Euro für den Hortneubau an der Waldstadtgrundschule (27) zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt zu Lasten der Sanierung des Verwaltungscampus. Bis zum 01.03.2017 muss die llgenehmigung r die auf dem Gelände stehenden Bäume vorliegen und die Fällung erfolgt sein.

Weitere Änderungen, die den Jugendbereich betreffen, gibt es nicht.

 

Frau Dr.ller spricht die investiven Mittel für Jugendeinrichtungen an und bittet um Benennung der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Herr Richter erklärt, dass pro Jahr etwas unter 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Eine konkrete Summe kann er spontan nicht benennen. Er erklärt, dass der KIS jeweils zum Jahresende einen Vorschlag erarbeitet, der mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt wird.

 

Frau Dr. Müller bittet darum, dass die Liste für 2017 als Anlage zur Niederschrift ausgereicht wird.

 

Herr Liebe teilt mit, dass der Unterausschuss empfiehlt folgendes zu beschließen: In den nächsten 5 Jahren sind die bekannten Sanierungsbedarfe in den Kinder- und Jugendklubs abzuarbeiten. Die erforderlichen Mittel sind in den KIS-Wirtschaftsplan einzustellen.

 

Herr Kolesnyk regt an, einen Bedarfsplan für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zu erstellen.

 

Herr Liebe möchte einen rechtssicheren Beschluss haben. Die Verwaltung sollte eine rechtssichere Formulierung hierfür finden.

 

Herr Wollenberg macht deutlich, dass der 1. Punkt die Bestandssicherung betrifft. Gemäß dem 2. Punkt ist zu errechnen, wie viele Plätze an Jugendfreizeiteinrichtungen benötigt werden. Dies ist sehr umfangreich und für die bereits festgestellten Sanierungsbedarfe nicht erheblich.

 

Herr Richter stellt klar, dass r die Kommunalaufsicht auch für die bestehenden Einrichtungen der Nachweis für die Unabweisbarkeit der Sanierung bestehen muss. Grundlage hierfür soll die Planung sein. Es muss eine Gesamtplanung erstellt und beschlossen werden. Für die sich daraus ergebenden Bedarfe muss ein Finanzierungskonzept und eine Prioritätenliste erstellt werden.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass sich die Bedarfsplanung mit bestimmten Kriterien in die Finanzierungsrichtlinie des KIS einordnensse. Hier sollte gemeinsam überlegt werden, welche Kriterien dies sein sollen.

 

Frau Dr. Müller betont, dass ein so wesentlicher Beschluss nicht an den Haushalt gehangen werden soll. Sie wirbt dafür, den Bedarf von Bestandserhaltung abzukoppeln.

 

Herr Liebe schlägt vor, die Bestandserhaltung sofort zu beschließen. Zur Bedarfsermittlung soll ein gesonderter Beschluss erarbeitet werden.

 

Herr Wollenberg bittet, die Verwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Sanierungskonzept zu erarbeiten. Dazu sollte ein Beschluss gefasst werden.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass dies r den Haushalt 2017 nicht mehr aufgenommen werden kann. Derzeit beginnt die Vorbereitung des Haushaltes 2018. Die Bedarfsplanung bis dahin zu erstellen, ist nicht realistisch. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 sind zusätzliche Mittel für Schulsanierungen einzuplanen. Hier ist die Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtungen nicht einzuordnen. Realistisch ist die Erstellung eines Bedarfsplanes und eine entsprechende sung im nächsten Doppelhaushalt.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass erst die Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Er regt an, die Bedarfe zu ermitteln. Dies bedeutet ein halbes Jahr Arbeit. Danach muss der KIS die Einordnung in die Planung prüfen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Haushaltsplan 2018/2019 fertig. Außerdem muss vorher eine Verständigung im Jugendhilfeausschuss zu dem erfolgen, was die Verwaltung erarbeitet hat. Er wirbt dafür, der Verwaltung den Auftrag dafür zu erteilen und bittet, der Verwaltung die Zeit für die Planung zu geben.

 

Herr Wollenberg betont, dass der Sanierungsbedarf bereits bekannt ist. Hier sollte sich der Ausschuss positionieren, dass dies ab 2018 ff angegangen wird.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass der KIS bei allen Maßnahmen im Wirtschaftsplan der Kommunalaufsicht gegenüber die Unabweisbarkeit nachweisen muss. Deshalb muss es eine Bedarfsplanung geben, die dies nachweist.

 

Herr Kolesnyk fragt, ob dies weiterhin verfolgt werden soll. Dem wird mehrheitlich zugestimmt.

Herr Kolesnyk schlägt folgende Beschlussfassung vor: Bei den Kinder-und Jugendklubs bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe. Der OBM wird aufgefordert, die Voraussetzungen für die Abarbeitung der Sanierungsstaus bei den Kinder- und Jugendklubs zu schaffen.

 

Herr Liebe und Herr Wollenberg sprechen sich dafür aus, einen Zeitraum festzulegen.

 

Herr Tölke erklärt, dass ein Entwurf Anfang 2018 vorgelegt werdennne.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich mehrheitlich, dass die Sanierungsbedarfe binnen 5 Jahren abgearbeitet werden sollen.

 

Herr Kolesnyk stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung:

Bei den Kinder- und Jugendclubs bestehen Sanierungsbedarfe. Der Oberbürgermeister soll die Voraussetzungen schaffen, dass diese binnen 5 Jahren abgearbeitet werden können. Dem Jugendhilfeausschuss soll Anfang 2018 ein Entwurf hierfür vorgestellt werden.

 

Dem Ergänzungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend bittet Herr Kolesnyk um Abstimmung über die so ergänzte Drucksache.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2017.

 

+ Ergänzung:

Bei den Kinder- und Jugendclubs bestehen Sanierungsbedarfe. Der Oberbürgermeister soll die Voraussetzungen schaffen, dass diese binnen 5 Jahren abgearbeitet werden können. Dem Jugendhilfeausschuss soll Anfang 2018 ein Entwurf hierfür vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage