21.02.2017 - 8.2 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Haushalt und Finanzsteuerung - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kolesnyk bittet die Verwaltung eingangs auf die offenen Fragen der letzten Sitzung einzugehen.
Frau Weidner teilt mit, dass aus dem Produkt Jugendarbeit (36200) nach Richtlinie I die Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen gefördert werden, die von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit organisiert werden.
Nach Richtlinie II werden Städtepartnerschaften und internationale Jugendbegegnungen gefördert.
Nach Richtlinie III werden außerschulische Kinder- und Jugendbildungen gefördert. Im höheren Interesse der Landeshauptstadt Potsdam werden besondere Projekte wie z.B. der jährliche Potsdamer Ferienpass und die Stadt der Kinder gefördert.
Nach Richtlinie VI werden Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei der Teilnahme an Ferienfahrten finanziell unterstützt.
Aus dem Produkt Jugendsozialarbeit (36310) werden ab 2017 Projekte im Rahmen des kommunalen Förderprogramms "PLuS" gefördert.
Herr Liebe erinnert daran, dass er in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Verwaltung gebeten habe, Möglichkeiten zu prüfen, wie eine Verbesserung der Finanzierung der Tagespflegepersonen erfolgen könne.
Frau Elsaßer erklärt darauf hin, dass es für zwei Drittel der Tagespflegepersonen eine deutliche Verbesserung geben wird.
Herr Kolesnyk verweist auf die als Tischvorlage ausgereichten Änderungsanträge zum Haushalt 2017 und reicht einen weiteren Antrag aus. Er erklärt, dass bei allem, was die Kommune für die Verbesserung der Kita-Qualität macht, man das Land nicht aus der Verantwortung entlässt. Das wäre zum Beispiel über die Förderung anhand von besonderen Bedarfen möglich.
Frau Kahl (Kita-Elternbeirat) geht auf den tatsächliche Betreuungsschlüssel ein und betont, dass aus Sicht der Eltern ein Rechtsgutachten erstellt werden solle, um zu klären wer für die Finanzierung zuständig ist.
Sie nimmt Bezug auf die haushaltsbegleitenden Anträge, nach denen im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 der kommunale Finanzierungsanteil von 1.000.000 Euro bzw. 1.500.000 Euro jährlich einzuplanen ist und fragt, ab wann dies dann gilt. Des Weiterenn fragt sie, ob es Verpflichtungen gibt, dass bei besonders hohen Betreuungszeiten mehr Personal eingesetzt werden muss.
Herr Schubert erklärt, dass dies bei Haushaltsgenehmigung in Kraft tritt. Er kann derzeit nicht voraussagen, wann der Haushalt beschlossen und genehmigt ist.
Herr Wollenberg betont, dass der haushaltsbegleitende Antrag so formuliert sei, um in der Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig zu sein.
Im Antrag der Fraktion DIE LINKE steht „unabhängig von der Landesfinanzierung“. Die Frage der Unabhängigkeit ist sehr wichtig für die Kita-Träger.
Herr Otto macht deutlich, dass die Lage in den Kitas bereits sehr kritisch sei. Er spricht sich dafür aus, hier mehr Druck aufzubauen.
Herr Kolesnyk schlägt eine Abstimmung zu den einzelnen Anträgen vor. Er macht deutlich, dass es um Beträge im 7stelligen Bereich geht. Hier müssen Vorläufe gegeben sein, um dies einzuplanen.
Herr Liebe hat zur Kenntnis genommen, dass die Anregungen zum Rechtgutachten durch Herrn Kolesnyk aufgenommen wurden und auch von der Verwaltung berücksichtigt werden können. Die Summe sollte verlässlich im Beschlusstext stehen und nicht nur in der Begründung.
Er betont, dass die Träger die Bedarfe nicht mehr bedienen können. Dies ist nicht mehr vertretbar. Im Jahr 2017 gibt es höchste Not bei den Trägern, deshalb muss in 2017 schon etwas passieren. Er schildert beispielhaft hierfür die Situation im Sozialraum 1.
Frau Kahl macht deutlich, dass sie als Auskunft bisher immer erhalten hat, dass 2017 eine Lösung gefunden werden soll.
Herr Ströber bittet Herrn Schubert, die letzten beiden Beiträge zusammengefasst in der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, da unbedingt eine Lösung gefunden werden muss.
Herr Kolesnyk schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dass das Rechtsgutachten folgende Punkte klären soll:
- Wer ist zuständig? (Land und/oder Kommune?)
- Gibt es eine Verpflichtung, dass bei besonders hohen Betreuungszeiten mehr Personal finanziert werden muss? (Folgt aus vielen hohen Rechtsansprüchen auf lange Betreuung automatisch ein Anspruch auf mehr Personal?)
- Kann eine bessere Finanzierung der zusätzlichen Betreuungszeiten vom Land eingeklagt werden?"
Frau Kahl hat Signale von Kita-Trägern, dass die Verbesserung des Betreuungsschlüssels zum 01.09.2017 zu stemmen sei, wenn die Stadt die Finanzierung übernimmt.
Herr Kolesnyk erklärt, dass zum neuen Kita-Jahr landesweit 450 Stellen zusätzlich kommen werden. Er schlägt vor, über die Änderungsanträge abzustimmen. Die Empfehlung geht an den Finanzausschuss, der daraus einen Vorschlag für die Stadtverordnetenversammlung macht.
Herr Ströber betont, dass er keinem Antrag zustimmen könne, der nicht das Jahr 2017 enthält.
Herr Wollenberg schlägt folgende Ergänzung vor: Zusätzlich sind im Rahmen des Haushaltsvollzuges ab 09/2017 anteilig 500.000 Euro bereitzustellen.
Herr Kolesnyk stellt dies zur Abstimmung. Der Ergänzung wird 10 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt.
Anschließend stellt Herr Kolesnyk den haushaltsbegleitenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung.
Ergänzung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber dem Land Brandenburg für eine deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Bezug auf die tatsächlichen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten einzusetzen
Ziel ist es, die tatsächlichen Betreuungsschlüssel zu erhöhen, um die Qualität der Betreuung in unseren Kitas zu verbessern.
Dazu soll auch das Rechtsgutachten zu Kita-Finanzierungspflicht des Landes dienen, das der Oberbürgermeister in Auftrag geben soll.
Um auf mögliche landesgesetzliche Regelungen vorbereitet zu sein, ist im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 der kommunale Finanzierungsanteil von 1.500.000 Euro jährlich einzuplanen. Der erforderliche Eigenanteil soll auch unabhängig von Landeszahlungen eingesetzt werden. Zusätzlich sind im Rahmen des Haushaltsvollzuges ab 09/2017 anteilig 500.000 Euro bereitzustellen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, einmal im Quartal über den erreichten Stand zu informieren.
Der Ergänzung wird mehrheitlich zugestimmt.
Herr Kolesnyk stellt den haushaltsbegleitenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung.
Frau Parthum nimmt aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Ergänzung:
Erhöhung der Ansätze für die Medienwerkstatt um 25.000 EUR und für das Kinder- und Jugendtelefon um 10.000 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:11
Ablehnung: 0
Auf Nachfrage ob die Förderung von Medienwerkstatt und Kinder- und Jugendtelefon verstetigt werden soll, erklärt Herr Tölke, dass dies für die Medienwerkstatt so angedacht ist. Die Verstetigung des Kinder- und Jugendtelefons muss geprüft werden.
Abschließend stellt Herr Kolesnyk den Haushalt für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie einschließlich der Ergänzungen zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).
+ Ergänzung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber dem Land Brandenburg für eine deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Bezug auf die tatsächlichen Betreuungszeiten in Kindertagesstätten einzusetzen.
Ziel ist es, die tatsächlichen Betreuungsschlüssel zu erhöhen, um die Qualität der Betreuung in unseren Kitas zu verbessern.
Dazu soll auch das Rechtsgutachten zu Kita-Finanzierungspflicht des Landes dienen, das der Oberbürgermeister in Auftrag geben soll.
Um auf mögliche landesgesetzliche Regelungen vorbereitet zu sein, ist im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 der kommunale Finanzierungsanteil von 1.500.000 Euro jährlich einzuplanen. Der erforderliche Eigenanteil soll auch unabhängig von Landeszahlungen eingesetzt werden. Zusätzlich sind im Rahmen des Haushaltsvollzuges ab 09/2017 anteilig 500.000 Euro bereitzustellen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, einmal im Quartal über den erreichten Stand zu informieren.
+ Ergänzung:
Erhöhung der Ansätze für die Medienwerkstatt um 25.000 Euro und für das Kinder- und Jugendtelefon um 10.000 Euro.
Anlagen zur Vorlage
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