01.03.2017 - 12.1 Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Beschlussvorlage wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Wartenberg schlägt eine offene Abstimmung vor, die jedoch ein einstimmiges Votum der Stadtverordnetenversammlung voraussetze; d.h. es darf keine Gegenstimme geben.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden wird

 

einstimmig angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.

 

Da im Punkt 1 und 3 des Beschlussvorschlags jeweils eine Schiedsperson zur Wahl vorgeschlagen wird und im Punkt 2 die Neuregelung der Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen, erhebt sich gegen eine Einzelabstimmung kein Widerspruch.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Frau Stefanie Pannier, wohnhaft in 14469 Potsdam, Große Weinmeisterstr. 21 A wird gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

  1. Die bisherige Stellvertretungsregelung vom 02.02.2005 wird aufgehoben. Stattdessen wird eine zusätzliche Person als Stellvertretung für die Schiedsstellen Potsdam I V gewählt.

 

Nur für den Fall, dass die Stellvertretung an der Übernahme der Schiedsangelegenheit gehindert ist, vertreten sich die Potsdamer Schiedsstellen wie folgt:

Potsdam I: Stellvertretung durch Potsdam II, ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V;

Potsdam II: Stellvertretung durch Potsdam III, ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V,  diese ersatzweise durch Potsdam I;

Potsdam III: Stellvertretung durch Potsdam IV, ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II;

Potsdam IV: Stellvertretung durch Potsdam V, ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III;

Potsdam V: Stellvertretung durch Potsdam I, ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV.

 

  1. Als Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen wird Frau Anna-Jelena Krüger, wohnhaft in 14469 Potsdam, Hügelweg 8 gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

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Abstimmungsergebnis Punkt 1:

mit 47 Ja-Stimmen angenommen.

 

Abstimmungsergebnis Punkt 2:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmungsergebnis Punkt 3:

mit 48 Ja-Stimmen angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen