01.03.2017 - 12.1 Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Recht, Personal und Organisation
- Datum:
- Mi., 01.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Recht, Personal und Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf eine Einbringung der Beschlussvorlage wird verzichtet.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Wartenberg schlägt eine offene Abstimmung vor, die jedoch ein einstimmiges Votum der Stadtverordnetenversammlung voraussetze; d.h. es darf keine Gegenstimme geben.
Abstimmung:
Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden wird
einstimmig angenommen,
bei einer Stimmenthaltung.
Da im Punkt 1 und 3 des Beschlussvorschlags jeweils eine Schiedsperson zur Wahl vorgeschlagen wird und im Punkt 2 die Neuregelung der Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen, erhebt sich gegen eine Einzelabstimmung kein Widerspruch.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Frau Stefanie Pannier, wohnhaft in 14469 Potsdam, Große Weinmeisterstr. 21 A wird gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf als Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam IV für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
- Die bisherige Stellvertretungsregelung vom 02.02.2005 wird aufgehoben. Stattdessen wird eine zusätzliche Person als Stellvertretung für die Schiedsstellen Potsdam I – V gewählt.
Nur für den Fall, dass die Stellvertretung an der Übernahme der Schiedsangelegenheit gehindert ist, vertreten sich die Potsdamer Schiedsstellen wie folgt:
Potsdam I: Stellvertretung durch Potsdam II, ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V;
Potsdam II: Stellvertretung durch Potsdam III, ersatzweise durch Potsdam IV, diese ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I;
Potsdam III: Stellvertretung durch Potsdam IV, ersatzweise durch Potsdam V, diese ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II;
Potsdam IV: Stellvertretung durch Potsdam V, ersatzweise durch Potsdam I, diese ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III;
Potsdam V: Stellvertretung durch Potsdam I, ersatzweise durch Potsdam II, diese ersatzweise durch Potsdam III, diese ersatzweise durch Potsdam IV.
- Als Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen wird Frau Anna-Jelena Krüger, wohnhaft in 14469 Potsdam, Hügelweg 8 gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Anlagen zur Vorlage
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