22.02.2017 - 4.1 Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Jetschmanegg verweist darauf, dass nach der Rücküberweisung der Richtlinie in die Arbeitsgruppe, die Änderungswünsche des Ortsbeirates Eiche mit 6 von 9 Ortsvorstehern beraten und sich darauf geeinigt wurde, den ersten und den vierten Spiegelstrich der Ziffer 1 des Absatzes 5 wie folgt zu ändern:
nicht förderfähig sind insbesondere:
1. Spiegelstrich: ist zu ändern:
in: Veranstaltungen, die sich ausschließlich an die einzelnen eigenen Vereins- und Verbandsmitglieder richten.
4. Spiegelstrich: ist zu ändern:
in: „- Bewirtungskosten bei Veranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 4 BbgKVerf, die mehr als 30 % der bewilligten Mittel betragen oder einen Betrag von max. 11,00 € pro teilgenommener Person übersteigen, ein ggfs. übersteigender beantragter Betrag wird gekürzt.“
Abstimmung:
Die o.g. Änderungen werden
einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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10,9 MB
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