23.02.2017 - 3.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Haushalt und Finanzsteuerung alle Ausschüsse und OBR
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Do., 23.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnungspunkte 3.1, 3.2 und 3.3 werden im Block beraten.
Er übergibt Herrn Exner das Wort.
Herr Exner erläutert kurz die Änderungen (Änderungsliste) der Verwaltung und führt aus, dass sich alle Änderungen der Verwaltungen neutral auf den zu beschließenden Haushalt auswirken.
Der Bürgermeister führt weiterhin aus, dass aufgrund neuer Meldungen des Landes Brandenburg an die LHP nochmals deutliche Verbesserungen auf der Ertragsseite erzielt werden konnten und so nunmehr ein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden kann.
Er begrüßt diese Entwicklung. Denn durch die nun vom Land Brandenburg erfolgte endgültige Festsetzung der Schlüsselzuweisungen des Landes für das Jahr 2017 konnte – verglichen mit dem eingebrachten Haushaltsentwurf – ein Mehrertrag von 7.318.600 Euro erzielt werden. Zugleich wurde die Schätzung der kommunalen Steuererträge noch einmal überprüft und angepasst, so dass insgesamt bei den allgemeinen Finanzierungsmitteln eine deutliche Steigerung angenommen werden kann.
Mit diesen Veränderungen ist laut Herrn Exner die Landeshauptstadt in der Lage, nunmehr einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen zu können.
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist statt eines bisherigen Fehlbetrages von rund 10,8 Euro, einen leichten Überschuss in Höhe von 43.000 Euro aus.
Da sich diese zahlungswirksamen Verbesserungen auch in der Liquidität auswirken, konnten auch im Entwurf des Finanzhaushalts Änderungen vorgenommen werden. So wird ein Gesamtbetrag von 10 Millionen Euro genutzt, um den Anstieg des Gesamtkreditbetrages des Kommunalen Immobilien Service zu begrenzen.
Zum einen ermöglicht es, die entsprechende Erhöhung der investiven Zuweisungen der Stadt an den KIS auf geplante Kredite in Höhe von ca. 6 Mio. Euro zu verzichten und Investitionen stattdessen durch Eigenmittel zu finanzieren. Das heißt, die für das Jahr 2017 geplante Kreditaufnahme des KIS kann von rund 46,7 Mio. Euro auf rund 40,7 Mio. Euro reduziert werden.
Zum anderen sollen weitere 4 Mio. Euro dazu verwendet werden, bestehende Kredite des KIS abzulösen. Diese Sachverhalte sind im geänderten und vorliegenden Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2017 berücksichtigt.
Herr Exner stellt in der Folge darauf ab, dass dies die Antragsverfahren zur Kreditaufnahme des KIS bei der Kommunalaufsicht erleichtert.
Ein weiterer positiver Effekt ist laut Herrn Exner, dass es dadurch gelingt, zwei weitere Projekte - nämlich den Sportplatz am Lerchensteig und die Sportanlage Sportforum Waldstadt I, die beide aus Förder - und aus Eigenmitteln finanziert werden sollen - neu und zusätzlich in die Planung aufzunehmen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Herr Exner zeigte sich hier aber optimistisch, dass eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht Aussicht auf Erfolg hat, da für beide Projekte auch Fördermittel des Landes eingeworben werden können und die an den KIS durch investive Zuwendungen überlassenen Eigenmittel im Jahr 2017 einen deutlich höheren Betrag und Anteil ausmachen als in den Vorjahren.
Abschließend geht Herr Exner auf eine weitere wesentliche Änderung ein, die kurzfristig notwendig wurde, um den Mehrbedarf an Hortplätzen, den der Fachbereich 35 an der Waldstadt Grundschule (27) gemeldet hat, zu decken. So sollen zum Schuljahr 2017/2018 Modulanlagen auf dem Gelände errichtet werden. Für diese Maßnahme sollen für den KIS 2 Mio. EUR bereitgestellt werden, die aus der Investitionsmaßnahme „Sanierung Stadthaus / Verwaltungscampus“ finanziert werden, welche voraussichtlich in späteren Jahren wieder zugeführt werden.
Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Exner für die Ausführungen.
Es besteht kein Diskussionsbedarf. Herr Heuer stellt die Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) im Block zur Abstimmung. Die Mitglieder des Ausschuss für Finanzen stimmen einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Damit empfiehlt der Ausschuss für Finanzen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme der Änderungsliste der Verwaltung.
Herr Heuer eröffnet die Diskussion zur Änderungsliste der Fraktionen. Er führt aus, dass den Fraktionen alle fristgerecht eingereichten Änderungsanträge, Ergänzungsanträge sowie Prüfanträge bzw. haushaltbegleitenden Anträge zugegangen sind. Dementsprechend liegen Anträge der Fraktionen Die Linke, der SPD gemeinsam mit der CDU/ANW sowie des Bündnis 90/Die Grünen vor.
Die Änderungsanträge wurden entsprechend in Änderungslisten eingearbeitet. Er schlägt vor, diese in folgender Reihenfolge zu sortieren und zu behandeln:
- unstrittige Prüfaufträge/haushaltsbegleitenden Aufträge (Anlage 2),
- unstrittige Anträge zum Bereich „Kultur, Jugend, Sport“ (Anlage 3),
- unstrittige Anträge zum Bereich „Bauen/Wohnen/Verkehr“ (Anlage 4),
- teilweise strittige Anträge zum Thema „Schulfrühstück“ (Anlage 5),
- teilweise strittige Anträge zum Thema „Planstellen in der UNB" sowie zu
„Bessere Betreuungsqualität in den Kitas“, (Anlage 6),
6. strittige Anträge zum Thema „Kostenloses Schulessen für Bedürftige“,
Kurzstreckenticket, Abfahrt Zentrum Ost (Anlage 7)
- neue Anträge (Anlage 8)
- Änderungsanträge des OBR Grube (Anlage 9)
Gegen diesen Vorschlag zur Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Dementsprechend ruft Herr Heuer die in Anlage 2 enthaltenen Prüfaufträge/ haushaltsbegleitenden Anträge einzeln auf, die nach seiner Auffassung auch keine unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt 2017 haben und unstrittig sind.
Es besteht kein Diskussionsbedarf. Herr Heuer stellt die in Anlage 2 enthaltenen Prüfaufträge/haushaltsbegleitenden Anträge im Block zur Abstimmung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen den Anträgen einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Damit empfiehlt der Ausschuss für Finanzen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der vorgenannten Prüfaufträge/haushaltsbegleitenden Anträge.
Herr Heuer ruft die Anträge im Bereich „Kultur, Jugend, Sport“ Anlage 3 einzeln auf und verweist zudem auf eine Tabelle der Verwaltung, die allen Mitgliedern des Ausschusses vorliegt und aus der ersichtlich wird, an welcher Stelle es Überschneidungen der Anträge im Bereich Kultur gibt.
Er schlägt vor, diese Tabelle als Basis der Entscheidung zu nehmen und bei Überschneidungen immer den jeweils höchsten Wert anzusetzen. Ergänzt werden muss die Tabelle noch um die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Verbesserung der Förderung für die Kulturfestival „Unidram“ und „Tanztage Potsdam“ um 50.000 Euro.
Er fast zusammen, dass die Deckung der Gesamtsumme dreigeteilt ist. Zum einen sei dies ein Mehrertrag beim Bußgeld im Fachbereich 32 (Ordnung und Sicherheit), zum zweiten der Wegfall der im Fachbereich 24 (Kultur) vorgesehenen Pacht für das Freiland in Höhe von ca. 56.000 Euro sowie zum dritten die Aussteuerung von weiteren 23.000 Euro im Fachbereich 24 (Kultur) selbst.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Heuer stellt die weiteren Anträge aus dem Bereich Kultur, Jugend und Sport vor. Es handelt sich dabei um zwei Anträge der Fraktionen SPD und CDU/ANW zur Planung einer „Beleuchtung an der Sportanlage Kahleberg – Einstellung von Planungskosten“ und zur Schaffung eines öffentlichen „Bandprobenraumes im Bahnhof Golm". Hinzu kommt ein dritter Antrag der Fraktion Die Linke, der die Aufstellung der Plastik „Weltkugel“ in der Neustädter Havelbucht vorsieht. Die Hälfte der Aufstellungskosten der Plastik soll hierbei über ein Sponsoring erfolgen, die andere Hälfte über städtische Eigenmittel.
Zuletzt ruft der Ausschussvorsitzenden in diesem Block den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf und erklärt, dass es hierbei um die Verstärkung in Höhe von 2.000 Euro des Ansatzes im Fachbereich 21 für „Aufwendungen für Schülerwettbewerbe…“ geht. Herr Heuer weist dabei darauf hin, dass die Verwaltung einen anderen Deckungsvorschlag unterbreitet als vom Antragsteller vorgesehen. Er fragt, ob der Antragsteller damit einverstanden ist, den Deckungsvorschlag der Verwaltung zu übernehmen. Dem stimmt der Antragsteller zu.
Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf zu den vorgestellten Anträgen. Herr Heuer stellt die Listen unstrittige Anträge zum Bereich „Kultur, Jugend und Sport (Anlage 3) mit den zuvor benannten Änderungen in der Deckung im Block zur Abstimmung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen den Anträgen mit den geänderten Deckungen einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Damit empfiehlt der Ausschuss für Finanzen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der vorgenannten Prüfaufträge/haushaltsbegleitenden Anträge.
Herr Heuer ruft die Anlage 4 und die darauf enthaltenen Anträge zum Bereich „Bauen/Wohnen/Verkehr“ einzeln auf, die in seinen Augen unstrittig sein dürften.
Herr Exner merkt bezüglich des Antrages Bündnis 90/Die Grünen zu Erhöhung des Ansatzes um 70.000 Euro im Produkt 55100 Öffentliches Grün/Landschaftsbau an, dass die hier angegebene Deckung nicht zielführend ist und schlägt vor, als Deckung die Übernachtungsteuer anzugeben. Herr Schüler, als Antragsteller, stimmt dem zu.
Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf zu den Anträgen gemäß Anlage 4. Herr Heuer stellt die Anträge zu „Bauen/Wohnen/Verkehr“ (Anlage 4) mit der vorbenannten Änderung in der Deckung im Block zur Abstimmung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen den Anträgen mit einer geänderten Deckung einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Damit empfiehlt der Ausschuss für Finanzen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der vorgenannten Prüfaufträge/haushaltsbegleitenden Anträge.
Der Ausschussvorsitzende ruft alle vorliegenden Anträge zum Sachverhalt „Schulfrühstück“ (Anlage 5) auf. Es liegen ein Antrag von der Fraktion Die Linke und ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und CDU/ANW vor.
Er erläutert, dass es sich nach seiner Auffassung um zwei nahezu gleichlautende Anträge handelt, die nur einer redaktionellen Änderung bedürfen. Er unterbreitet daher einen Vorschlag, der beide Anträge auf einen Nenner bringt und der in der Anlage 5 als dritter gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/ANW, Die Linke enthalten ist.
Dieser lautet wie folgt:
Frühstücksangebot an Grundschulen
Zur Sicherung eines kostenlosen Frühstücks für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler wird mit dem Schuljahr 2017/2018 ein Modellprojekt an Potsdamer Grundschulen gestartet. Dazu werden 50.000 Euro im Schulbedarf eingestellt.
Begründung:
Mit einem Modellversuch sollen an Potsdamer Grundschulen in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für die Einführung eines kostenlosen Frühstücksangebots für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler an Potsdamer Grundschulen getestet werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 16/SVV/0639 die Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung eines Angebotes von kostenfreiem Frühstück an Potsdamer Schulen für von Armut betroffene Schülerinnen und Schüler beschlossen. Wenn sich bereits im Jahr 2017 umsetzungsreife Lösungen an einzelnen Schulen dafür abzeichnen, soll mit dem vorliegenden Antrag Vorsorge getroffen werden, dass die ggf. erforderlichen Mittel bereitstehen.
Deckung:
Vor dem Hintergrund des IST-Ergebnisses des Jahresabschluss 2014: Mehrertrag beim Bußgeld im Fachbereich Ordnung und Sicherheit (FB 32) hier Produktkonto: 1220400.4561100 um 50.000 Euro.
Herr Kaminski von der Fraktion Die Linke stimmt der neuen Fassung des Änderungsantrages zu. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf zum vorliegenden Antrag. Herr Heuer stellt damit den neuen und gemeinsamen Antrag, von SPD, CDU/ANW und Die Linke zur Abstimmung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen einstimmig der Annahme des geänderten und gemeinsamen Antrages gemäß Anlage 5 zu und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in geänderter Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Der Ausschussvorsitzende ruft die in Anlage 6 dargestellten teilweise strittigen Anträge auf.
Er eröffnet die Diskussion mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht: „Im Haushaltsplan für 2017, Produkt 55400 – UNB – wird der Ansatz für Planstellen statt der geplanten 8,53 VZE auf 10 VZE verstärkt.“
Herr Exner nimmt dazu Stellung und erläutert, dass im Kontext neuer Stellen, die dem Geschäftsbereich 4 zur Verfügung gestellt werden in 2017, eine Stelle für die UNB vorgesehen wird. Er sieht daher den Antrag zum Teil als in Umsetzung und schlägt dem Antragsteller vor, den Antrag an dieser Stelle zurückzuziehen. Herr Schüler stimmt diesem Vorschlag zu und der Antragsteller zieht den Änderungsantrag zurück.
Der Ausschussvorsitzende ruft die zwei vorliegenden haushaltsbegleitenden Anträge von SPD und CDU/ANW sowie von der Fraktion Die Linke mit dem gleichlautenden Titel „Bessere Betreuungsqualität in den Kitas“ auf, die jedoch unterschiedliche Forderungen beinhalten.
In diesem Zusammenhang verweist Herr Exner auf eine geänderte Fassung des Antrages der Fraktion Die Linke im Jugendhilfeausschuss vom 21.02.2017. Herr Heuer weist darauf hin, dass die Fassung des Jugendhilfeausschusses (JHA) allen Mitgliedern des Ausschusses in Papierform vorliegt. Er fasst daher noch einmal zusammen: Es liegen zwei haushaltsbegleitende Anträge von SPD und CDU/ANW sowie von Die Linken vor, plus einer ergänzenden Fassung aus dem Jugendhilfeausschuss, die sich im Wesentlichen in der Höhe der zur Verfügung zu stellenden Mittel ab 2018/2019 unterscheiden.
Herr Exner führt ergänzend aus, dass der neue und in der ausgeteilten Übersicht (Anlage 6) vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU/ANW vorsieht, ab dem Doppelhaushalt 2018/19 1,5 Million Euro mehr im Haushalt für eine bessere Betreuungsqualität in den Kitas bereitzustellen, insofern nicht das Land Brandenburg eine zusätzliche Kostenbeteiligung zur Finanzierung des tatsächlichen Betreuungsschlüssels übernimmt. Der Änderungsantrag von der Fraktion Die Linke (Anlage 6) fordert im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 einen kommunalen Finanzierungsanteil von ca. 1 Mio. Euro jährlich einzuplanen.
Das Votum des JHA sieht vor, jährlich 1,5 Millionen Euro als kommunalen Finanzierungsanteil ab 2018/2019 einzuplanen. Darüber hinaus sollen nach dem Votum des Jugendhilfeausschusses zusätzlich bereits ab 09/2017 anteilig 500.000 Euro im Rahmen des Haushaltsvollzuges vorgesehen werden. Zudem legt er den Fokus auch auf die Frage der Konnexität und Landesverantwortung, die die Stadt unabhängig von dem einzustellenden Eigenanteil geltend machen sollte. Hier betont er, dass das Land nicht aus der Pflicht genommen werden dürfe.
Herr Exner verweist zudem auf die Frage der Deckung der möglichen 500.000 Euro. Hierzu führt er aus, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschuss so zu verstehen ist, dass die 500.000 Euro im Haushaltsvollzug umzusetzen sind, d.h. sie werden im Rahmen des bestehenden Budgets des FB 35 (Kinder, Jugend und Familie) und nach den gültigen Bewirtschaftungs- und Budgetregeln unterjährig, wenn vorhanden, ausgesteuert und kommen nicht „on top“ auf das Budget des FB 35/GB 3. Das heißt, der FB 35 hat im 3. Quartal festzustellen, ob die 500.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der FB 35 keine Kapazitäten hat, dann müssen diese 500.000 Euro aus Mitteln des gesamten Geschäftsbereiches 3 gedeckt werden. Diesbezüglich sieht es Herr Exner als vorteilhaft an, dass es sich einerseits um den Geschäftsbereich mit dem größten Budget handle und anderseits sich die gegenseitige Deckungsfähigkeit auf den gesamten GB erstreckt. Herr Kaminski bestätigt die Sichtweise. Herr Tölke, Fachbereichsleiter des FB 35 bestätigt diese Lesart im Rückgriff auf die entsprechende Diskussion im Jugendhilfeausschuss. Dort wurde ebenso diskutiert. Wenn unterjährig noch 500.000 Euro im FB 35 zur Verfügung stehen, sollen diese nach einer noch zu erstellenden Richtlinie ausgereicht werden.
Im Anschluss ergibt sich eine kurze Diskussion zur Zeitschiene und Rahmenbedingungen des Rechtsgutachtens. Herr Osten-Sacken fragt, ob es Anzeichen gibt, dass die Stadt in die Pflicht genommen wird oder über welchen zeitlichen Rahmen man diskutiere. Herr Exner verweist auf das zu erstellende Rechtsgutachten und das sich danach die Zeitschiene ergäbe.
Herr Kaminski erklärt, dass der Antrag der Fraktion Die Linke in der Ursprungsfassung zurückgezogen und nun in der Fassung des Jugendhilfeausschusses gestellt wird.
Herr Heuer fasst die Diskussion zusammen. Es handle sich um einen haushaltsbegleitenden Antrag, nach dem – wie im Antrag der Fraktionen der SPD und CDU/ANW formuliert – 1,5 Millionen Euro im Geschäftsbereich 3 für den HH 2018/2019 eingeplant werden und – wie im Beschluss des Jugendhilfeausschuss formuliert – im Haushalt 2017 500.000 Euro im Haushaltsvollzug des GB 3 unter der Maßgabe, diese nicht on top zur Verfügung zu stellen, sondern im GB 3 auszusteuern sind, aufgenommen werden.
Er stellt diese Punkte und die beiden Anträge der Fraktionen der SPD und CDU/ANW sowie der Fraktion Die Linke, in der Fassung des Jugendhilfeausschusses, zur Abstimmung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen einstimmig der Annahme der benannten Punkte und der beiden haushaltsbegleitenden Anträge zu und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Der Ausschussvorsitzende ruft die in Anlage 7 dargestellten strittigen Anträge, beginnend mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke „Kostenloses Schulessen für Bedürftige“, auf.
Herr Kaminski führt kurz in den Sachverhalt ein. Herr Heuer hinterfragt die geforderte Regelung, denn danach würden sogar Personen aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten herausfallen und damit schlechter gestellt sein. Er hinterfragt, ob dies vom Antragsteller gewollt war. Er unterbreitet einen Vorschlag und verteilt einen neuen Text.
Herr Kaminski bejaht das Anliegen, dass niemand aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten herausfallen solle und für ihn klingt der ausgereicht Antrag schlüssig. Er bittet um Verständnis, dass er dies jedoch noch einmal mit der Fraktion rückkoppeln wird.
Herr Meyerhöfer fragt, ob der ausgereichte Änderungsantrag denselben Deckungsvorschlag der Fraktion Die Linke beinhaltet? Herr Heuer bestätigt dies.
Herr Heuer stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Verfahren zur Beantragung des kostenreduzierten Schulessens für diejenigen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schüler zu vereinfachen, die sich dem Antragsverfahren nach BuT unterwerfen. Ziel ist es, dass ein gesonderter Antrag auf Gewährung des kostenlosen Essens für BuT-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler verzichtbar ist. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist das bestehende einfachere Verfahren für kostenfreies Schulessen fortzuführen. Ziel ist es, die Verfahrensanpassung zum Schuljahresbeginn 2017/18 anwenden zu können. In Vorbereitung der Umstellung ist der Stadtverordnetenversammlung bis Juli 2017 darüber zu berichten. Der Bericht soll neben der Verfahrensdarstellung auch Angaben über die bisherigen Teilnehmerzahlen in den verschiedenen Anspruchskreisen enthalten.
Begründung
Rund 1.200 Schülerinnen und Schüler erhalten in Potsdam kostenfreies Schulessen. Eine bestimmte Zahl der Anspruchsberechtigten beantragt darüber hinaus ermäßigtes Schulessen nach dem BuT (1 €). Ziel der Verfahrensanpassung ist es, automatisch das kostenlose Schulessen auf diesen Kreis auszudehnen, ohne dass es einer weiteren Beantragung bedarf. Zu beachten ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nach BuT weit kleiner ist und eine Antragstellung im Sozialamt erforderlich ist, während das kostenfreie Schulessen weiterhin unkompliziert durch die Mehrzahl der Betroffenen direkt in der Schule beantragt werden kann.
Deckung
Minderaufwendungen für Kassenmarktkreditzinsen, Mehreinnahmen aus Geldanlagezinsen
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen einstimmig der Annahme des vorbenannten Änderungsantrages zu und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Herr Heuer ruft den Antrag der Fraktion Die Linke zum „Kurzstreckenticket“ auf.
Herr Kaminski bringt diesen ein. Herr Exner nimmt für die Verwaltung Stellung. Er legt dar, dass momentan bereits ein entsprechender Prüfauftrag läuft. Er verweist darauf, dass Potsdam bereits ein sehr gutes und breites ÖPNV Angebot vorweist, gleichzeitig aber sehr geringe Ticketpreise und ein Einnahmeproblem hat. Dies sei im Übrigen in einem ausführlichen Artikel der Wochenzeitung DIE ZEIT auch nachzulesen.
Zudem geht es bei dieser Frage nicht nur um zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 Euro. Eine Änderung der Haltestellen nach oben hat 6-stellige finanzielle Auswirkungen. Potsdams ÖPNV durchläuft derzeit eine Modernisierungs-, Investitions- und Wachstumsstrategie, die entsprechend finanziert sein muss. Er bittet um Ablehnung des Änderungsantrages.
Herr Meyerhöfer widerspricht der Darstellung von Herrn Exner unter Hinweis auf die – aus seiner Sicht – sehr kurzen Entfernungen zwischen den Haltestellen in Potsdam. Herr Weber bittet darum, an dieser Stelle keine Fachdiskussion zu führen, sondern über den Haushaltsantrag zu beraten. In seinen Augen kollidiert der vorliegende Änderungsantrag mit der bestehenden Beschlusslage der SVV. Er unterstützt Herrn Exner im Anliegen, den Antrag abzulehnen.
Herr Heuer stellt den vorliegenden Änderungsantrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 0
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke zum Kurzstreckenticket.
Herr Heuer ruft den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke „Abfahrt Zentrum Ost“ auf. Herr Kaminski bringt den Änderungsantrag ein und wirbt dafür. Er betont, dass eine Bürgerumfrage in Zentrum Ost ergeben hat, dass die Abschaffung der Abfahrt von den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht akzeptiert wird. Herr Heuer verweist auf den gleichlautenden Antrag im Hauptausschuss vom 22.2.2017. Der Hauptausschuss hat diesen abgelehnt. Er sieht hier keinen Grund anders zu verfahren. Herr Kaminski betont, hier handle es sich jedoch um einen Haushaltsantrag. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Herr Heuer stellt den Antrag der Fraktion die Linke zur „Abfahrt Zentrum Ost“ zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 0
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion Die Linke zur „Abfahrt Zentrum Ost“.
Der Ausschussvorsitzende ruft die neu eingegangenen Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion dIE aNDERE auf. Er beginnt mit dem in der Anlage 8 erfassten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „Umweltschutzmaßnahmen“.
„In den Haushaltsplan werden im Produkt Umweltschutzmaßnahmen (56100) zusätzlich Mittel in Höhe von 60.000 € für die Umsetzung der mit dem Luftreinhalteplan beschlossenen Maßnahmen Mobilitätsberatung und Informationskampagne zu Alternativangeboten im Stadt-Umland-Verkehr eingestellt. Im Produkt Klimaschutzmaßnahmen (56101) werden zusätzlich Mittel in Höhe von 40.000 € eingestellt für die Evaluation der Schadstoffbelastung insbesondere in Straßen mit hoher Verkehrsbelastung.“
Herr Schüler führt in den Antrag ein. Er erklärt, dass der ursprüngliche Änderungsantrag zur Verstärkung der Ansätze global auf jeweils 2.000.000 EUR beim Klimaschutz und Maßnahmen für Umweltschutz zurückgezogen wurde, da die Verwaltung diesbezüglich eine sehr umfassende und eindrückliche Übersicht erstellt hat, aus der hervorgeht, wie viele finanziellen Mittel und in welchem Bereich für Klima und Umweltschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt bereits eingeplant und umgesetzt werden. Das sei sehr beeindruckend für ihn gewesen und bis dato so noch nicht bekannt. Trotz alledem fordere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen neu insgesamt 100.000 Euro für Mobilitätsberatung und Klimaschutzmaßnahmen.
Weitere Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor und Diskussionsbedarf besteht nicht. Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 0
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung mit Mehrheit die Annahme des Änderungsantrages.
Herr Heuer ruft die heute als Tischvorlage eingereichten Änderungsanträge der Fraktion dIE aNDERE auf. Herr Kube bringt zunächst den Änderungsantrag zur „Erhöhung der Honorarsätze für Volkshochschulkurse“ ein.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die einschlägigen Haushaltsstellen für die Ausgaben der Volkshochschule so anzupassen, dass eine
Erhöhung der Honorarsätze für Kursleitende an der VHS von 30 auf 35 Euro/Unterrichtsstunde
möglich ist.
Die Mehrkosten von voraussichtlich ca. 65.000 € sollen aus Minderaufwendungen für Kassenkreditzinsen und aus Mehrbeträgen für Geldanlagezinsen (50.000 €) sowie aus Mehreinnahmen der Übernachtungssteuer (15.000 €) gedeckt werden.“
Herr Exner nimmt kurz für die Verwaltung Stellung. Er erklärt, dass bereits im Haushaltsentwurf 2017 540.000 Euro eingeplant sind, nach Rückfrage im GB 2. Von daher wäre eine Erhöhung um weitere 200.000 Euro allein fast 40 Prozent mehr. Zudem sei der so formulierte Änderungsantrag als ein Dotierungsbeschluss zu lesen, was er nicht unterstützen kann. Der Antrag ist in dieser Form in seinen Augen abzulehnen. Aus diesem Grund unterbreitet er den Vorschlag, dass sich die Fraktion dIE aNDERE zeitnah mit dem Geschäftsbereich 2 in Verbindung setzt, um weitergehende Informationen zum Sachverhalt und Zahlen zu erhalten.
Herr Heuer unterstützt den Gedanken und schlägt ergänzend vor, den Änderungsantrag in der vorliegenden Fassung an dieser Stelle nicht abzustimmen, da dieser noch einige inhaltliche Fragen aufwirft. Er verweist auf eine frühere Beschlussfassung der SVV, die ggf. auf den Änderungsantrag der Fraktion die aNDERE hinauslaufen könnte. Der überarbeite Antrag sollte dann in der SVV diskutiert werden, so dass Fraktionen und die Verwaltung ausreichend Zeit bekommen, sich damit zu beschäftigen. Herr Kube stimmt dem Vorschlag zu und stellt den Antrag zurück. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Kube bringt anschließend den zweiten zu Beginn der Sitzung ausgereichten Änderungsantrag ein. Dieser sieht die „Streichung der Reduzierung der ÖPNV Zuschüsse im ZP 2020“ vor. Eine entsprechende Deckung kann nach Ausführung der Fraktion dIE aNDERE jedoch nicht angegeben werden.
Herr Exner entgegnet, dass das Ziel des Antrages nur schwer zu erreichen ist, da es sich um keine neue ZP Maßnahme handelt. Zugleich geht er kurz auf das System der Finanzierung des ÖPNV ein, dass so austariert ist, das die entsprechenden Verkehrsleistungen unter den geplanten Rahmenbedingungen erbracht werden können. Weiterhin erinnert er daran, dass die Stadt allein im letzten Doppelhaushalt 2015/206 13 Mio. Euro für die Modernisierung, Instandhaltung und Investitionen des ÖPNV veranschlagt hat. Gleichzeitig gibt es aber keine Einsparungen bei den Leistungen. Er sieht momentan keine Notwendigkeit und auch keine Handlungsspielräume etwas an der bestehenden Finanzierung der Verkehrsleistungen zu ändern.
Im Anschluss erfolgt eine kurze Diskussion bezüglich der Höhe der Fahrpreise im Verhältnis zu den Kilometerpreisen und zur Verwendung der Landeszuweisungen sowie der Erweiterung des ÖPNV.
Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 1
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Änderungsantrages.
Abschließend ruft Herr Heuer die Änderungsanträge des OBR Grube auf (Anlage 9). Diskussionsbedarf dazu besteht nicht. Es liege 3 Anträge vor, die er der Reihe nach abstimmen lässt.
Zunächst stimmt er den Änderungsantrag „Ausbau Feldweg zwischen Friedhof und der Ortslage Schlänitzsee“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 3
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Änderungsantrages „Ausbau Feldweg zwischen Friedhof und der Ortslage Schlänitzsee“.
Herr Heuer ruft den Änderungsantrag zum „Neubau des Nattwerder Weges“ zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 3
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Änderungsantrages „Neubau des Nattwerder Weges“.
Zum Antrag „Neubau/ Schaffung eines Radweges entlang der Mitschurinstraße in Bornim, Lückenschluß“ schlägt Herr Heuer vor, diesen als Änderungsantrag zum RWK zu behandeln.
Der Ortsbeirat soll darüber informiert werden, dass der Antrag dann im entsprechenden Fachausschuss behandelt werden soll, es sei denn, der Ortsbeirat will es als Haushaltsantrag behandelt wissen.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Im Anschluss ruft der Vorsitzende die Vorlagen zu TOP 3.1; 3.2 und 3.3 zur Schlussabstimmung auf.
Herr Heuer erläutert noch einmal kurz, der TOP 3.2 „Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2017“, DS 16/SVV/0798, wurde mit der Zustimmung zur Änderungsliste der Verwaltung einstimmig angenommen.
Er ruft zunächst die Vorlage zu TOP 3.3 „Zukunftsprogramm 2020“ mit der Drucksache 16/SVV/0797 zur Abstimmung auf.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Zukunftsprogramm (ZP) 2020 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt. Sofern für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind (§ 28 Abs. 1 und 2 BbgKVerf), werden diese durch den Oberbürgermeister vorbereitet und zur Entscheidung vorgelegt (Anlage, Tabelle 1). Für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen ist der Oberbürgermeister direkt zuständig (§§ 54 Abs. 1 Nr. 5 und 61 Abs. 1 i. V. m § 61 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf) (Anlage, Tabelle 2).
Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das Zukunftsprogramm übernommen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2020 im ersten Halbjahr des Jahres 2018 informiert. Die Abrechnung des Zukunftsprogramms 2020 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2017.
Mit dem Zukunftsprogramm 2020 wird der Oberbürgermeister – gemäß Beschluss vom 1. Juni 2016 zur DS 16/SVV/0302 – beauftragt, eine Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam durchzuführen. Mit dem Zukunftsprogramm 2020 werden die Grundlagen (Vorbereitung, Analyse und Kommunikation) für die Projektdurchführung gelegt. Der Hauptausschuss wird über den Sachstand der Aufgabenkritik informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 0
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des „Zukunftsprogramms 2020“, DS 16/SVV/0797.
Abschließend ruft er TOP 3.1 „Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltjahr 2017“ mit der DS 16/SVV/0801 mit allen zuvor beschlossenen Änderungen der Änderungslisten der Verwaltung und der Fraktionen zur Abstimmung auf.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme zur „Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltjahr 2017“ mit der DS 16/SVV/0801.
Herr Heuer schließt damit die Tagesordnungspunkte 3.1; 3.2 und 3.3.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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