01.03.2017 - 11.12 Errichtung eines Kunstrasenplatzes am Kuhforter...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Heinzel namens der Fraktionen CDU/ANW und SPD eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion SPD, beantragt, gemäß § 21 Punkt 1 e) der Geschäftsordnung, die Erledigung durch Verwaltungshandeln festzustellen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die im Haushalt 2015/2016 festgeschriebenen investiven Mittel in Höhe von 225.000,00 € in den Haushalt 2017 zu übertragen. Diese Mittel sind für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sport-und-Freizeitanlage Kuhforter Damm Flurstück 668/12 Flur 2 Gemarkung Golm einzuplanen. Im Haushalt 2013 wurden bereits 160.000,00 € zur Planung des Geländes eingestellt. Diese Mittel sollen ebenfalls für den Bau eines Kunstrasenplatzes verwendet werden. Die gesamten investiven Mittel betragen somit 385.000,00 €. Es ist zwingend darauf hinzuweisen das die vorhandenen Mittel dem entsprechenden Fachbereich zur Verfügung gestellt werden.