18.05.2017 - 3.1 Expertenbeirat zur Qualitätssicherung von Sprac...

Beschluss:
vertagt
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Herr Fröhlich berichtet, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Stelle für „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ noch nicht besetzt sei. Er bittet den Antrag so lange zurück zu stellen, bis die Stelle besetzt ist. Wenn dies erfolgt ist, könnte der Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt erklärt werden.

 

Frau Dr. Schröter weist zudem darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft federführend ist und daher auch die Voten der anderen Fachausschüsse abwarten muss, bis darüber abschließend votiert werden könnte.

 

Es erhebt sich kein Widerspruch gegen die Zurückstellung des Antrags.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Expertenbeirat zur Qualitätssicherung von Sprachkursen für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge in Potsdam einzurichten.

Der Expertenbeirat soll erfassen:

von welchen Trägern Deutschunterricht für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge,

in welchem Umfang (Kapazität) Unterricht, differenziert nach Zielgruppen (Nationalitäten, Muttersprachen, Altersgruppen, Geschlecht und Unterbringungsart) und

in welcher Qualität bzw. mit welcher Zielsetzung (Kompetenzniveau) Sprachunterricht angeboten wird.

Er soll Standards für unterschiedliche Kompetenzniveaus formulieren und die praxisbezogene Umsetzung des wissenschaftlichen Forschungsstands im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache fördern.

Zu seinen Aufgaben gehört die Sicherung der Qualität der angebotenen Kurse durch Beratung der Träger und Lehrkräfte.

Er soll durch Beratung der Träger auch für eine sachgerechte Honorierung der Lehrkräfte und eine angemessene Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeit sorgen.

Der Beirat soll aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Vertretern von Anbietern und Trägern sowie der Verwaltung bestehen.

Der Beirat soll unabhängig und ehrenamtlich arbeiten. Die Ergebnisse seiner Arbeit sind öffentlich.