28.03.2017 - 4.9 Bebauungsplan Nr. 155 "Schulstandort Sandscholl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass es sich hier um die 2. Lesung handelt und erinnert an die Diskussion aus der letzten Sitzung. Er stellt fest, dass heute kein Redebedarf mehr besteht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 155 “Schulstandort Sandscholle“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 6).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage