28.03.2017 - 4.17 Weg zwischen Zeppelinstraße und Schafgraben

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Reimers bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) führt aus, dass der betreffende Weg bahntechnischen Beschränkungen unterliege. Eine Doppelwidmung sei nicht möglich. Die Deutsche Bahn AG habe als Eigentümerin bereits signalisiert, dass auf der Fläche keine Änderungen gewünscht seien. Auch die Alternative eines Nutzungsvertrages sei geprüft worden, jedoch ist die Landeshauptstadt Potsdam nicht berechtigt, Investitionen auf Grundstücken Dritter vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

 

 

Herr Jäkel schlägt vor, Kontakt mit den Eigentümern der angrenzenden Liegenschaften aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, ob auf deren Grundstücken die Aufstellung von entsprechenden Leuchten gestattet werde.

 

 

Herr Jäkel schlägt vor, den Passus, „öffentlich zu widmen und“ aus dem Antragstext zu streichen.

 

 

Frau Reimer übernimmt die Streichung für den Antragsteller und erkundigt sich, warum die Deutsche Bahn AG keine Veränderung auf diesem Wegabschnitt wünscht.

 

 

Herr Becker führt aus, dass die Bahn AG diesen Weg als Wartungsweg nutzt und daran auch in Zukunft festhalten will.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, den bahnbegleitenden Weg zwischen Zeppelinstraße und Schafgraben öffentlich zu widmen und beleuchtungstechnisch zu erschließen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Juni 2017 zu berichten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1