28.03.2017 - 4.13 Vergünstigungen im Nahverkehr bei erhöhten Luft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW KOUL, FA (ff)
- Datum:
- Di., 28.03.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Reimers bringt den Antrag ein und begründet ihn.
Herr Berlin bemängelt, dass mit diesem System die Personen belohnt würden, die die Luftschadstoffverunreinigung zu verantworten hätten. Vielmehr müsse überlegt werden, wie man die regulären Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen könne. Er regt eine grundsätzliche Verringerung des Fahrpreises an.
Frau Hüneke bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein und begründet ihn.
„Der im 2. Absatz des Antrags stehende Passus „…. zum halben Preis“ wird durch „kostenlos“ ersetzt.“
Herr Jäkel verweist auf die Abstimmung im Finanzausschuss vom 15.3. und schlägt vor, die Formulierung „zum ermäßigten Preis oder kostenfrei“ zu übernehmen.
Frau Reimers übernimmt die Formulierung aus dem Finanzausschuss und erklärt, dass Verhaltensänderungen eben nur durch entsprechende Anreize herbeizuführen seien. Sie stellt noch einmal klar, dass die Ermäßigung an den betreffenden Tagen selbstverständlich für alle Nutzer gelten soll.
Herr Eichert sieht in dem Antrag keine Belohnung der Autofahrer, sondern vielmehr den Schutz der Bevölkerung.
Herr Kirsch bezweifelt, dass das System finanziell tragbar sei. Wie wolle man den normalen Nutzer von dem Autofahrer unterscheiden?
Herr Kuppert sieht zwar ebenfalls den Autofahrer belohnt, aber dennoch könne es erkenntnisreich sein, das Nutzerverhalten an den entsprechenden Tagen zu beobachten. Ansonsten sollte darüber nachgedacht werden, wie die Luft grundsätzlich sauber gehalten werden könne.
Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) verdeutlicht, dass hier eine Prüfung erfolgen solle, alles andere bliebe Spekulation.
Herr Kirsch gibt zu bedenken, dass durch ein solches Ticket an den betreffenden Tagen der ÖPNV durchaus sehr viel stärker frequentiert sein werde, als an normalen Tagen. Von daher bittet er, zusätzliche Kapazitäten bei den Verkehrsbetrieben mit zu berücksichtigen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem ViP zu prüfen, inwieweit ein Umsteigen auf öffentlichen Nahverkehr bei erhöhten Luftschadstoffen mit verschiedenen finanziellen Vergünstigungen für Tickets innerhalb des Stadtgebietes von Potsdam attraktiver gestaltet werden kann.
Vorstellbar wäre hier das Einführen eines „Feinstaub-Tickets“ durch die Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH, mit dem der ÖPNV bei Schadstoffalarm zum halben ermäßigten Preis oder kostenfrei genutzt werden kann. Wer an besonders belasteten Tagen sein benzin- oder dieselbetriebenes Fahrzeug stehen lässt und auf Bus und Bahn umsteigt, bekommt sein Einzel-Ticket zum halben Preis. Die Ermäßigungen sollen auch für Gruppentarife gelten. Dieses Modell wird bereits in anderen deutschen Städten wie z.B. Stuttgart erfolgreich praktiziert.
Ergebnisse sollen vor dem nächsten Fahrplanwechsel vorliegen. Der SVV soll im Juni 2017 berichtet werden.
Anlagen zur Vorlage
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