28.03.2017 - 4.12 Fehlende Jugendfreizeiteinrichtung im Bornstedt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kirsch bringt den Antrag ein und bittet Zustimmung.

 

 

Frau Reisenweber (Bereich regionale Kinder- und Jugendhilfe) nimmt für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Stellung. Sie führt aus, dass seit Jahren mit dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld (ETBF) diskutiert und beraten werde, dass wie laut Planung vorgesehen Jugendfreizeiteinrichtungen im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld zu bauen seien. Zwei Einrichtungen waren von Anfang an in der Planung berücksichtigt. Entgegen der Verpflichtung zum Kita-Bau, der der ETBF sukzessive nachkam, sei bis heute noch kein Jugendklubbau realisiert worden. Lediglich Ende 2011 bis Anfang 2012 war eine Einrichtung für Jugendfreizeit in der David-Gilly-Straße in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie konzipiert worden. Mitte 2012 kam es aber zum Abbruch der Planungen. Heute stehe ein ehemaliger Krankenhauscontainer auf der Fläche für Jugendfreizeit in der David-Gilly-Straße, für den aufgrund dringender Bedarfe in 2015 eine Übergangsnutzung der Fläche für die Betreuung von Geflüchteten zugesagt worden war.

Seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie gab und gibt es regelmäßige Kontakte, Gespräche, Anschreiben und Beratungen mit der Aufforderung zur Errichtung. Hierbei sei man jedoch an die Abstimmungen und Unterstützung mit dem Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung gebunden, der den direkten fachbezogenen Auftraggeber für den ETBF darstelle. Somit sei der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie dem ETBF nicht weisungsbefugt.

Sie verweist darauf, dass die Zuständigkeit beim Geschäftsbereich 4 liege und nur aus dem fachlichen Kontakt des Fachbereiches Stadtplanung und Stadterneuerung mit dem ETBF eine Anweisung erfolgen nne.

 

 

Herr Goetzmann erläutert die Problematik des vorliegenden Antrags. Der Standort in der David-Gilly-Straße sei belegt, weswegen hier nicht gebaut werden könne. Den Freizeittreff Ribbeckeck zu ertüchtigen habe einen sehr hohen Investitionsbedarf, weswegen auch diese Möglichkeit wegfiele. Man habe diverse Standorte erwogen, jedoch alle ohne Baurecht. Im Augenblick gebe es keine Lösung, die dem Antrag entspreche und kurzfristig realisierbar sei.

 

 

Herr Eichert verweist auf den gefassten Beschluss zur DS 16/SVV/0471 und erinnert, dass eine entsprechende Beschlusslage vorhanden sei.

 

 

Herr Goetzmann erwidert, dass auch eine solche Beschlusslage nicht das Vorhandensein von umsetzbaren Standorten ersetze.

 

 

Herr Berlin unterstützt den Antrag und führt aus, dass hierzu der Entwicklungsträger Stellung nehmen solle.

 

 

Herr Kirsch ergänzt den Antrag um den Halbsatz, „und bis zum Oktober 2017 eine Vorlage mit der Entscheidung über den Standort vorzulegen“.

 

 

Herr Jäkel merkt an, dass hier nicht das Schicksal der Biosphäre als möglicher Standort abgewartet werde solle, sondern das Problem offensiv anzugehen sei.

 

 

Auf weitere Nachfragen geht Herr Goetzmann ein.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den ergänzten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwicklungsträger Bornstedter Feld anzuweisen, seinen Verpflichtungen zur Schaffung von Einrichtungen im Bornstedter Feld zeitnah nachzukommen und bis zum Oktober 2017 eine Vorlage mit der Entscheidung über den Standort vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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