23.03.2017 - 3.5 Aufstellung von Abfallbehältern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Frau Kosel (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) erläutert, dass grundsätzlich keine gesonderte Prüfung nötig sei, denn wo Bedarf bestehe, würden Abfallbehälter nachgerüstet.

Der Bereich des Grünzuges/ Uferbereich zwischen Eisenbahnbrücke und Speicherstadt liege innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 36-1 Speicherstadt/ Leipziger Straße und befindet sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Diese habe dort keine Zugriffsrechte, weswegen derzeit auf diesem Areal keine öffentlichen Abfallbehälter aufgestellt werden könnten. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 36-1 werde es für die zukünftige öffentliche Grünanlage eine Planung geben, die auch die Ausstattung des Bereiches u.a. mit Abfallbehältern beinhalte.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen des Konzeptes für die Aufstellung von Abfallbehältern am Uferweg zwischen Havelbecken (ab Eisenbahnbrücke) und Speicherstadt zeitnah Abfallbehälter aufgestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob im angrenzenden Wohnviertel die Anzahl von Papierkörben und Abfallbehältern ausreichend ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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