23.03.2017 - 3.9 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Baßel (Bereich Verkehr und Technik) bringt die Mitteilungsvorlage ein.

Er informiert, dass zur Umsetzung der Drucksache 16/SVV/0619 durch die Straßenverkehrsbehörde Potsdam keine Möglichkeit zur Erwirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf den Bundesautobahn (BAB)-Abschnitten bestehe. Mit der zuständigen Behörde, dem Landesbetrieb Straßenwesen Sachgebiet Verkehrsbehörde BAB wurde daher Kontakt aufgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die zuständige Verkehrsbehörde BAB aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlagen eine entsprechende verkehrsrechtliche Prüfung nicht einleiten könne. Zur Einleitung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Wohn-/Bevölkerung sei von den Betroffenen ein entsprechender Antrag zu stellen, der mittels Verwaltungsakt (Sachverhaltsprüfung unter Würdigung der Gesamtumstände und Interessenabwägung) beschiedenrde. Eine direkte Betroffenheit ergebe sich beispielsweise dann, wenn auf einen Bewohner bzw. Grundstückseigentümer die vom Verkehr auf der Bundesautobahn ausgehenden Emissionen einwirkten. Eine derartige Antragsstellung durch die Straßenverkehrsbehörde Potsdam ist aufgrund fehlender Betroffenheit nicht möglich. Im Falle der Antragseinreichung bei der Straßenverkehrsbehörde Potsdam durch Betroffene, wovon aufgrund unnötiger Verwaltungsaufwendungen und -verfahren abgesehen werden sollte, wäre der Antrag weiterzuleiten.

 

 

Herr Becker gibt an, betroffen zu sein und bittet um die konkreten Kontaktdaten bzw. Ansprechpartner.

 

 

Herr Baßel informiert im Nachgang zur Sitzung, dass Herr Becker die Möglichkeit habe, einen entsprechenden Antrag bei dieser Behörde einzureichen:

 

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Dezernat Verkehrsmanagement

Dienststätte Stolpe

Stolpe, an der Autobahn A111

16540 Hohen Neuendorf

 

Auf weitere Nachfragen und Anmerkungen geht Herr Baßel ein.

 

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage 17/SVV/0157 zur Kenntnis.

 

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