05.04.2017 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 155 "Schulstandort Sandscholl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Bildung und Sport und r Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Nach einer kontrovers geführten Diskussion wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 155 “Schulstandort Sandscholle“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 6).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 4 Nein-Stimmen und

zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen