29.03.2017 - 4.9 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgerm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Finken, die Sitzungsleitung.
Eingangs bringt Herr Kirsch den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP mit folgendem Wortlaut ein:
Die Vorlage wird zurückgestellt bis die im Folgenden genannten Punkte erledigt wurden:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, die vollständige Dienstaufsichtsbeschwerde im Wortlaut den Stadtverordneten zur Verfügung zu stellen und im Allris zu veröffentlichen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, den diesbezüglichen Schriftwechsel mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) sowie der Kommunalaufsicht den Stadtverordneten vollständig zur Verfügung zu stellen und im Allris zu veröffentlichen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5.4.2017 schriftlich Stellung zu nehmen zu allen in der Dienstaufsichtsbeschwerde behaupteten Verstößen :
§ 21,1 BbgKVerf Verschwiegenheitsgebot
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.
4. Der Oberbürgermeister, das Büro der Stadtverordnetenversammlung und das Präsidium der SVV werden um einen Bericht gebeten, was in der Zeit vom Eingang der persönlichen Erklärung des Stadtverordneten Menzel und der Übergabe des Wortprotokolls an die ProPotsdam GmbH geschah.
Anschließend nimmt Herr Exner zu diesem Änderungsantrag Stellung, der seiner Meinung nach auch eine „Stück“ Geschäftsordnungsantrag sei. Er betont, dass bezüglich der Nutzung der Mitschnitte differenziert werden müsse, weil jedes andere Mittel darüber hinaus geboten und erlaubt gewesen wäre. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass es geboten war, Strafantrag zu stellen. Dass das nicht abwegig war, zeige auch das jetzt laufende Verfahren. Mit dem Änderungsantrag werde auch darauf abgestellt, dass die Vorlage bezüglich ihrer Veröffentlichung nicht „in Ordnung“ gewesen wäre. Hierzu liege eine Stellungnahme des Innenministeriums vor, die bestätige, dass den Stadtverordneten alle nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.
Frau Krusemark führt weiterhin aus, dass der Oberbürgermeister hier in doppelter Funktion tätig gewesen sei – nämlich als Oberbürgermeister und als Gesellschafter. Außerdem sei Herr Menzel nicht wie in der Diskussion angedeutet versehentlich übers Ziel hinaus geschossen; er sei bereits im Vorfeld der Sitzung darauf hingewiesen worden, dass sein Vorhaben nicht richtig sei.
In der sich anschließenden Diskussion bestätigt Herr Schüler, dass die Informationen an die Fraktionen umfassend gewesen seien, um sich ein Bild über den Sachverhalt zu machen. Er weist darauf hin, bei der Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde sorgfältig zwischen den einzelnen Sachverhalten zu trennen. Die Frage, ob Herr Menzel eine Straftat begangen hat, stehe bei der Beurteilung der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zur Debatte – sondern nur, ob das, was dem Oberbürgermeister vorgeworfen werde, zu einer Rüge führe. Der Sachverhalt selbst sei im Hauptausschuss umfänglich diskutiert worden; der Oberbürgermeisters habe zugesichert, dass so etwas nicht wieder vorkomme.
Herr Dr. Scharfenberg schließt daran an und verweist darauf, dass sich der Oberbürgermeister für die Nutzung der Tonbandmitschnitte entschuldigt habe. Die Fraktion DIE LINKE habe in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen, der Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Ergänzung zu folgen, dass das Vorgehen missbilligt werde.
Herr Kirsch plädiert dafür, diesem Vorschlag zu folgen und zieht den Änderungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zurück.
Herr Heuer betont nachdrücklich, dass er diesem Vorschlag nicht folgen werde, weil es seiner Meinung nach einen entscheidenden Unterschied gebe. Der Aufsichtsrat tage grundsätzlich nicht öffentlich – die Stadtverordnetenversammlung hingegen tage grundsätzlich öffentlich und schließe die Öffentlichkeit nur unter ganz bestimmten Prämissen aus.
Dem Vorschlag von Herrn Finken folgend, wird über die Änderung getrennt abgestimmt:
Der ergänzende Satz entsprechend dem Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg, namens der Fraktion DIE LINKE:
Das Verhalten des Oberbürgermeisters wird missbilligt.
wird zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 9 |
Stimmenthaltung: | 1 |
abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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