20.04.2017 - 3.1 Lärmaktionsplan 2016 für den Ballungsraum Potsd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein und begründet ihn. Er sei in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet worden.

 

Der OBM wird beauftragt, im Maßnahmenkatalog:

 

3.1. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

- gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass es erforderlich ist, die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung von T 30-Zonen sowie von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen auf kommunaler Ebene deutlich zu erweitern.

3.1.9. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Forststraße - „dliche“ zu streichen.

3.3.4. Fahrbahnverbesserung Dortustraße - unter besonderer Beachtung der Belange des Denkmalschutzes zu prüfen.

3.3.10 Modellversuch Zeppelinstraße

- T. 30 in der Forststraße und der Geschwister-Scholl-Str. zu prüfen

- Einbahnstraßenregelung stadtauswärts für Geschwister-Scholl-Str. zu prüfen

zu ändern:

4.1.6. Marquardter Hauptstraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

4.1.9. Im Bogen: Sanierung in Pflasterbauweise

4.1.10. Kastanienallee: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

4.1.16 Wannseestraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

5.2.1. Schließung von Baulücken

- anzufügen: ... vor allem in Bereichen mit Blockrandbebauung.

9.2.3. Schaffung ruhiger Bereiche

- anzufügen: ... vor allem in Bereichen mit Blockrandbebauung.

Einen Punkt 9.7. ergänzen:

Verringerung des Stellplatzangebotes, Förderung von Radverkehrserschließung, Carsharing und E-Mobilität.

In der Textfassung des Konzeptes außerdem:

Kapitel 2.6.3 - Hauptprobleme und Konfliktbereiche-Straßenverkehr, S. 35 nach dem 2. Absatz:

- zu ergänzen:

Belastungen ergeben sich an Straßen mit offener Wohnbaustruktur, da Verkehrslärm hier mehr oder weniger ungehindert in die Aufenthaltsbereiche im Freien einwirkt. Bei der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung sind diese Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, u.a. in Kaiser-Friedrich-Str., Reiherberg-Str., Potsdamer Str., Potsdamer Chaussee sowie Forststr.

Kapitel 5.1.6. - Ruhige Gebiete

- Unabhängig von den anderen Kriterien sind auch die Gebiete als Ruhiges Gebiet Typ 3 auszuweisen, die den Status als Erholungswald haben.

Kapitel 6.4. Verbesserung von Fahrbahnoberflächen

- 2. Satz im 1. Absatz zu ersetzen durch: „Auch Pflasterbeläge führen in schlechter Verlege- und Zustandsqualität zu erhöhten Lärmbelastungen und werden subjektiv als störend empfunden.“

- 3. Absatz, 1. Satz nach „Erschließungsstraßennetz ist“ zu ergänzen: „in Verbindung mit dem Anspruch eines schnell-fließenden Verkehrs“ aus akustischer Sicht.

- 3. Absatz, 2. Satz nach „Gründen“ zu ergänzen: und unter Beachtung des Beschlusses zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen von 2008.

 

Sie bittet um Einzelabstimmung der Punkte und um Zustimmung.

 

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) erklärt, die Verwaltung nne den meisten Forderungen des Änderungsantrages folgen; die folgenden Punktennten verwaltungsseitig nicht mitgetragen werden:

In Punkt 3.3.10 Modellversuch Zeppelinstraße fehle ihm eine eindeutige Benennung des zu prüfenden Abschnitts. Hier gebe es Abschnitte, die bereits geprüft worden seien.

Bei der geforderten Ergänzung eines Punktes 9.7 sollte die Verringerung des Stellplatzangebotes herausgenommen werden.

Zum Punkt 5.1.6 erläutert er, dass es sich bei der Kategorie des Erholungswaldes um eine Schutzkategorie der Landesforstbehörde handele. Er gibt zu bedenken, dass mit Einführung dieser Kategorie (Typ 3) unter Umständen dann auch Gebiete als ruhig eingestuft würden, die es in Wirklichkeit nicht sind.

 

 

Herr Jäkellt diese Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) für gelungen und die Änderungswünsche für unnötig. Er geht auf die einzelnen Forderungen aus dem Änderungsantrag ein und beantragt, den Unterpunkt 3.1.9 Forststraße südlicher Teilabschnitt aus dem Maßnahmenkatalog auf Seite 4 zu streichen.

 

 

Herr von Osten-Sacken merkt an, dass Geschwindigkeitsreglementierungen in einem solchen Aktionsplan nichts verloren hätten.

 

 

Frau Dannenberg kritisiert die zu kurze Vorbereitungszeit angesichts derlle an Änderungsvorschlägen. Hierfür wäre mehr Vorlaufzeittig und sinnvoll gewesen.

 

 

Herr Linke unterstützt den Großteil der Forderungen aus dem Änderungsantrag.

 

Zum Punkt 4.1.9 Im Bogen: Sanierung in Pflasterbauweise“ stellt Herr Kuppert den Änderungsantrag, die Worte „Sanierung in Pflasterbauweise“ zu streichen und zu ersetzen durch: „Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung“.

 

 

Herr Schmäh geht auf Rückfragen ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung.

 

(Bündnis 90 / Die Grünen)

3.1. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

- gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass es erforderlich ist, die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung von T 30-Zonen sowie von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen auf kommunaler Ebene deutlich zu erweitern.

Abstimmungsergebnis: 2:4:0 abgelehnt.

(Die Linke/ Herr Jäkel)

Im Maßnahmenkatalog aus Seite 4 wird der Unterpunkt 3.1.9 Forststraße südlicher Teilabschnitt gestrichen.

Abstimmungsergebnis: 2:2:2 abgelehnt.

(Bündnis 90 / Die Grünen)

3.1.9. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Forststraße - „dliche“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 2:3:1 abgelehnt.

(Bündnis 90 / Die Grünen)

3.3.4. Fahrbahnverbesserung Dortustraße

- unter besonderer Beachtung der Belange des Denkmalschutzes zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: 5:1:0 angenommen.

(Bündnis 90 / Die Grünen)

3.3.10 Modellversuch Zeppelinstraße

- T. 30 in der Forststraße und der Geschwister-Scholl-Str. zu prüfen

Abstimmungsergebnis: 4:1:1 angenommen.

- Einbahnstraßenregelung stadtauswärts für Geschwister-Scholl-Str. zu prüfen

Abstimmungsergebnis: 2:3:1 abgelehnt.

(Bündnis 90 / Die Grünen)

zu ändern:

4.1.6. Marquardter Hauptstraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

4.1.9. Im Bogen: Sanierung in Pflasterbauweise

Abstimmungsergebnis: 1:5:0 abgelehnt.

(DIE aNDERE)

4.1.9. Im Bogen: Sanierung in Pflasterbauweise Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

(Bündnis 90 / Die Grünen)

4.1.10. Kastanienallee: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

4.1.16 Wannseestraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

5.2.1. Schließung von Baulücken

- anzufügen: ... vor allem in Bereichen mit Blockrandbebauung.

Abstimmungsergebnis: 2:2:2 abgelehnt.

9.2.3. Schaffung ruhiger Bereiche

- anzufügen: ... vor allem in Bereichen mit Blockrandbebauung.

Abstimmungsergebnis: 2:2:2 abgelehnt.

Einen Punkt 9.7. ergänzen:

Verringerung des Stellplatzangebotes

Abstimmungsergebnis: 2:3:1 abgelehnt.

Einen Punkt 9.7. ergänzen:

rderung von Radverkehrserschließung, Carsharing und E-Mobilität.

Abstimmungsergebnis: 5:0:1 angenommen.

In der Textfassung des Konzeptes außerdem:

Kapitel 2.6.3 - Hauptprobleme und Konfliktbereiche-Straßenverkehr, S. 35 nach dem 2. Absatz:

- zu ergänzen:

Belastungen ergeben sich an Straßen mit offener Wohnbaustruktur, da Verkehrslärm hier mehr oder weniger ungehindert in die Aufenthaltsbereiche im Freien einwirkt. Bei der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung sind diese Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, u.a. in Kaiser-Friedrich-Str., Reiherberg-Str., Potsdamer Str., Potsdamer Chaussee sowie Forststr.

Abstimmungsergebnis: 3:2:1 angenommen.

Kapitel 5.1.6. - Ruhige Gebiete

- Unabhängig von den anderen Kriterien sind auch die Gebiete als Ruhiges Gebiet Typ 3 auszuweisen, die den Status als Erholungswald haben.

Abstimmungsergebnis: 2:3:1 abgelehnt.

Kapitel 6.4. Verbesserung von Fahrbahnoberflächen

- 2. Satz im 1. Absatz zu ersetzen durch: „Auch Pflasterbeläge führen in schlechter Verlege- und Zustandsqualität zu erhöhten Lärmbelastungen und werden subjektiv als störend empfunden.“

Abstimmungsergebnis: 3:2:1 angenommen.

Kapitel 6.4. Verbesserung von Fahrbahnoberflächen

- 3. Absatz, 1. Satz nach „Erschließungsstraßennetz ist“ zu ergänzen: „in Verbindung mit dem Anspruch eines schnell-fließenden Verkehrs“ aus akustischer Sicht.

Abstimmungsergebnis: 1:4:1 abgelehnt.

Kapitel 6.4. Verbesserung von Fahrbahnoberflächen

- 3. Absatz, 2. Satz nach „Gründen“ zu ergänzen: und unter Beachtung des Beschlusses zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen von 2008.“

Abstimmungsergebnis: 3:0:3 angenommen.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Lärmaktionsplan 2016 für den Ballungsraum Potsdam Fortschreibung Stufe 3 Hauptverkehrsstraßen > 8.200 DTV (in Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr, zusätzlich lärmrelevante Straßenzüge und Bahnstrecken, sowie Lärm von Industriegeländen, Häfen und Flughäfen mit dem Stand 11. Januar 2017 mit den nachfolgenden Änderungen im Maßnahmenkatalog,

 

3.3.4. Fahrbahnverbesserung Dortustraße

- unter besonderer Beachtung der Belange des Denkmalschutzes zu prüfen.

 

3.3.10 Modellversuch Zeppelinstraße

- T. 30 in der Forststraße und der Geschwister-Scholl-Str. zu prüfen.

 

zu ändern:

4.1.6. Marquardter Hauptstraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung.

 

4.1.9. Im Bogen: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung.

 

4.1.10. Kastanienallee: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung.

 

4.1.16 Wannseestraße: Anwohnerinformation und Vorstellung einer Variantenabwägung.

 

Einen Punkt 9.7. ergänzen:

rderung von Radverkehrserschließung, Carsharing und E-Mobilität.

 

In der Textfassung des Konzeptes außerdem:

Kapitel 2.6.3 - Hauptprobleme und Konfliktbereiche-Straßenverkehr, S. 35 nach dem 2. Absatz:

- zu ergänzen:

Belastungen ergeben sich an Straßen mit offener Wohnbaustruktur, da Verkehrslärm hier mehr oder weniger ungehindert in die Aufenthaltsbereiche im Freien einwirkt. Bei der weiteren Verkehrsentwicklungsplanung sind diese Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, u.a. in Kaiser-Friedrich-Str., Reiherberg-Str., Potsdamer Str., Potsdamer Chaussee sowie Forststr.

 

Kapitel 6.4. Verbesserung von Fahrbahnoberflächen

- 2. Satz im 1. Absatz zu ersetzen durch: „Auch Pflasterbeläge führen in schlechter Verlege- und Zustandsqualität zu erhöhten Lärmbelastungen und werden subjektiv als störend empfunden.“

- 3. Absatz, 2. Satz nach „Gründen“ zu ergänzen: und unter Beachtung des Beschlusses zum Umgang mit Natursteinpflasterstraßen von 2008.“

 

  1. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen entschieden (gemäß Anlage 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraus-setzungen zu untersetzen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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