11.04.2017 - 4.5 Lärmaktionsplan 2016 für den Ballungsraum Potsd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Petersen (Bürgerinitiative Forststraße) nimmt das Rederecht wahr. Er hat sich bereits in der Ausschusssitzung am 7. März 2017 zum Lärmaktionsplan 2016 geäert und bringt nochmals zum Ausdruck, dass er die Abwägungsvorschläge zu seinen Einwendungen als fehler- und mangelhaft einschätzt.

 

 

Frau Hüneke bringt folgenden Antrag ein und begründet diesen: Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. Bei der nächsten Fortschreibung des LAP:

 

-          r mehr inhaltliche Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Bürgernähe zu sorgen. Dazu sollen Erfahrungen anderer Kommunen herangezogen werden;

 

-          eine verbindliche Vereinbarung mit dem Land anzustreben, um eine Berechnungsgrundlage für die Gesamtlärmbetrachtung (Überlagerung verschiedener Lärmquellen) für das Stadtgebiet einzuführen und umzusetzen,

 

-          dabei auch die Belastungen der Aufenthaltsbereiche im Freien als Teil der Gesamtbelastung einzubeziehen, zu bewerten und darzustellen;

 

-          an Kreuzungen den EU-Standard "V Bus" einzuführen, um eine realitätsnähere Darstellung der Gesamtlärmbelastung sicherzustellen;

 

-          die Erstellung des Planwerkes zeitlich so mit dem Land zu takten, dass aktuelles Zahlenmaterial genutzt werden kann. Dazu sind jeweils zeitnah die aktuellsten Daten mit dem Land abzustimmen. (z.B. Nutzung von Daten der Stadt aus dem Verkehrsmanagementsystem);

 

-          das Kartenmaterial zum Ist-Zustand standortsspezifischer zu fassen sowie deren entsprechende kartografische Darstellung zu verbessern und zu vervollständigen;

 

-          Instrumente zur Lenkung und Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen einzuführen. Dazu sind die Maßnahmen so aufzulisten und zu kartieren, dass dies nachvollziehbar möglich wird (Zielplankarte);

 

-          Ziellärmwerte für Wohngebiete im Bestand, für besonders schutzwürdige Bereiche (Schulen, Kita, Krankenhäuser pp) und Erholungsflächen (Kleingartenanlagen pp) - gem. 16.BImSchG auszuweisen;

 

-          rm und Erschütterung im Zusammenhang, standortspezifisch darzustellen, wo es möglich und erforderlich ist.

 

 

  1. Der Abwägungsvorschlag ist so zu überarbeiten, dass die Einwendungen inhaltlich nachvollziehbar beantwortet werden. In der weiteren Konsequenz sind dann entsprechende Korrekturen in der Abwägung und substantielle Ergänzungen im Bericht vorzunehmen, ggf. sind auch weiterführende Hinweise auf die methodische Weiterentwicklung bei der nächsten Fortschreibung des LAP zu geben.

 

 

  1. Es ist eine öffentliche Veranstaltung zum Ergebnis der Bürgerbeteiligung anzubieten.

 

 

4.a Die Bemerkungen zum Natursteinpflaster in den Abschnitten zu Lärmminderung, 3.1., S. 67 sowie Verkehrsberuhigte Gestaltung im Nebennetz, 6.3.4., S. 101, 102, sind an einer Stelle folgendermaßen zu ergänzen:

 

Grundlage für den Umgang mit Natursteinpflasterflächen ist die 2008 beschlossene Strategie zum Umgang mit Natursteinpflasterflächen. Der Annahme, dass Pflaster grundsätzlich zu höherer Lärmbelastung führt, steht die Auffassung gegenüber, dass Pflaster in Verbindung mit geringerer Geschwindigkeit eine Verkehrsberuhigung bewirkt. Lärmbelastung entsteht dort wie bei anderen Belägen erst bei höheren Geschwindigkeiten. Zuerst das Pflaster zur Lärmminderung abzubauen, um dann gegen die erhöhten Geschwindigkeiten auf dem Asphalt und die dann höhere Fahrfrequenz wieder bauliche Maßnahmen vorzunehmen, ist nicht zielführend. Im Gegenteil können städtebauliche, gestalterische und denkmalpflegerische Belange aus dem Bestand heraus zugleich dem Lärmschutz und der Verkehrsvermeidung dienen. Entscheidend ist der Zustand bzw. der Reparaturbedarf der Flächen.

 

4.b r die Prüfung der Belagwechsel bei den vorgeschlagenen Straßen ist eine Anwohnerinformation durchzuführen, bei der das Für und Wider dargestellt wird.

 

 

5..Die Bemerkungen zum Schallschutz durch Lückenschließung, 6.5.2, S. 110, sind folgendermaßen zu ergänzen:

 

Die Schließung von Baulücken zum Schallschutz kann sinnvoll sein, soweit gesichert ist, dass die Luftzirkulation im Stadtgebiet dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

Frau Hüneke schlägt aufgrund des Umfanges des Ergänzungsantrages vor, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 

Herr Goetzmann macht auf die formalen Rahmenbedingungen aufmerksam. Es handelt sich heute um eine zweite Lesung im nicht federführenden Ausschuss. Die Federführung hat der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL). Das bedeutet, wenn heute keine Entscheidung gefällt wird, kann auch der federführende Ausschuss in der kommenden Woche nicht abschließend beraten. Die Anliegen des von Frau Hüneke eingebrachten Änderungsantrages betreffen im Grunde nicht die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass es sich hier nicht um einen Ergänzungsantrag handelt. In Ziffer 2 wird beantragt, den Hauptantrag zu überarbeiten, jedoch nicht in welche Richtung.

 

Zum Antragspunkt 3 bittet Herr Goetzmann zu beachten, dass die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, die Entscheidung trifft jedoch die Stadtverordnetenversammlung. Er verweist hier auf die Regelungen des Gesetzgebers, siehe Bauleitplanung, und bittet die Systematik der Prozesse zu beachten. Hier besteht keine Mitbestimmung oder Entscheidungsrahmen. D.h. die Stadtverordnetenversammlung kann den Vorschlägen der Stadtverwaltung folgen und die Vorlage beschließen, oder dies nicht tun und wie begründet ändern.

 

Die Anregungen unter Punkt 1 nnen als politischer Willer die weitere Bearbeitung in den nächsten Jahren zum Ausdruck gebracht werden, jedoch nicht mit diesem Antrag und sollten ggf. in einen gesonderten Antrag gefasst werden.

 

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) erinnert an den gesetzlichen Auftrag eine Lärmaktionsplanung durchzuführen, dem die Landeshauptstadt Potsdam entsprechen muss. Zielstellung ist dabei

 

-          den Umgebungslärm zu ermitteln

-          Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Umgebungslärm dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern

-          ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen und

-          die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Verwaltung nachgekommen. Erstmals ist der Lärmaktionsplan 2008 aufgestellt worden. Die 2. Fortschreibung erfolgte im Jahr 2011. Bei dieser Vorlage handelt es sich bereits um die Fortschreibung Stufe 3.

 

Herr Schmäh geht auf den Redebeitrag von Herrn Petersen ein und erläutert detailliert, was bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes zu berücksichtigen ist und geht auf die Berechnungsvorschriften ein. Ruhige Gebiete ergeben sich aus nicht belasteten Flächen. Der Wildpark beispielsweise zählt nicht dazu, da er durch die Bahnlinien und die Straßen belastet ist. Bei der Berechnung wird nur die Belastung an den Gebäudefassaden berechnet und bewertet. Die Berechnung der Aufenthaltsbereiche ist nach den Berechnungsvorschriften nicht vorgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist erfolgt, nach Bestätigung der Abwägung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt eine Information darüber.

 

 

Frau Reimers bestätigt die Aussage von Herrn Schmäh, dass es im letzten Jahr zwei öffentliche Veranstaltungen gegeben habe. Frau Reimers äert, dass es sich bei dem Antrag von Frau Hüneke eigentlich um 3 Anträge handeln würde:

-          Anregungen zur Änderung für den chsten Lärmaktionsplan

-          den Punkten 4a und 4b sowie

-          den Punkt 5.

 

 

Frau Hüneke nimmt die Anregungen auf, den 1. Punkt in einem gesonderten Antrag in die nächste Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Bereits heute konkrete Änderungsvorschläge zum 2. Punkt zu unterbreiten, sei nicht möglich.

 

 

Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass die Möglichkeit bestehe, einen gesonderten Antrag zum 1. Punkt in die Stadtverordnetenversammlung und etwaige Änderungsanträge zu 2. in der nächsten Woche im KOUL-Ausschuss einzubringen. Zu diesem Vorschlag bittet er um Verständigung.

 

 

Herr Krause bringt zum Ausdruck, dass man nicht nur Gespräche mit einer Bürgerinitiative führen dürfe, dann wären auch andere Bürgerinitiativen einzubeziehen. Hinsichtlich der Abwägungsgrundlage macht Herr Krause aufmerksam, dass hier 8 Jahre altes Kartenmaterial verwandt worden ist und erkundigt sich, wie die aktuellen Belastungen durch Bahn und Autobahn eingeflossen sind.

 

 

Herr Schmäh betont, dass die Aktualisierung der Lärmkarten nicht bei der Stadt liege, sondern beim Eisenbahnbundesamt (EBA) bzw. beim LfU. Das Material zur Bahnlärmkartierung ist erst 2014 auf der Grundlage der Belastungsdaten von 2009 zur Verfügung gestellt worden. Ebenso verhält es sich beim Straßenverkehrslärm. Der Abgleich der Eingangsdaten vom Land zum Straßenverkehr wurden auf Plausibilität geprüft und sind repräsentativ zu heute.

 

Herr Schmäh ergänzt, dass die Verwaltung die jüngsten zur Verfügung stehenden Daten eingesetzt hat.

 

 

Herr Eichert gibt den Ausführungen von Herrn Goetzmann Recht, dass die Federführung im KOUL-Ausschuss liege und hinterfragt, wie weiter verfahren werden sollte. Er spricht sich dafür aus, die Beschränkung auf das vorzunehmen, was wir heute brauchen und alles andere dem KOUL-Ausschuss zu überlassen.

 

 

Frau Hüneke nimmt die Anregung auf, bittet jedoch hinsichtlich der Antragspunkte 4a und 4b um Verständigung im SBV-Ausschuss. Sie macht aufmerksam, dass die Lärmbelastung auf Natursteinpflasterflächen im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitssteigerung stehe und bittet dies im Lärmaktionsplan entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Herr Schmäh bestätigt die Feststellung und äert, dass dies bereits in derrmaktionsplanung thematisiert worden sei und sich auf S. 67, 3. Absatz widerspiegelt.

 

 

Frau Hüneke bittet um Abstimmung zu dieser Ergänzung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet den Verfahrensvorschlag, heute keinen Abgleich zur S. 67 vorzunehmen und auf die Behandlung im KOUL-Ausschuss in der nächsten Woche zu verschieben. Er empfiehlt der Verwaltung unterstützend einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzubereiten.

 

 

Mit dieser Vorbemerkung wird die ungeänderte Vorlage 17/SVV/0136 zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. rmaktionsplan 2016 für den Ballungsraum Potsdam Fortschreibung Stufe 3 Hauptverkehrsstraßen > 8.200 DTV (in Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr, zusätzlich lärmrelevante Straßenzüge und Bahnstrecken, sowie Lärm von Industriegeländen, Häfen und Flughäfen mit dem Stand 11. Januar 2017.
     
  2. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen entschieden (gemäß Anlage 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktions-planes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraus-setzungen zu untersetzen.

 

 

Der SBV-Ausschuss empfiehlt die abschließende Verständigung zum Punkt 4 a und 4b des Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen dem federführenden KOUL-Ausschuss zu übergeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=110109&selfaction=print