30.03.2017 - 8 Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespfl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) geht eingangs auf die Entwicklung der Richtlinie ein und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen. Sie weist darauf hin, dass derzeit ca. 420 Kinder bei 90 Tagespflegepersonen in Potsdam betreut werden. Seit 2009 gibt es eine modellhafte Kooperation mit vier freien Trägern zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Tagespflege.

 

Frau Gorgas (FB Kinder, Jugend und Familie) stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Richtlinie vor. Sie geht zunächst auf die Kernpunkte der Richtlinie ein und verweist dann auf das Erlaubnisverfahren. Sie erklärt die Möglichkeit der pädagogischen Anerkennung.

Abschließend geht sie auf die Vertretungsregelung ein und erläutert diese.

 

Herr Bauch (FB Kinder, Jugend und Familie) gibt Erläuterungen zur Finanzierung. Er macht deutlich, dass mit in Kraft treten der neuen Richtlinie 80 Tagespflegepersonen finanziell besser gestellt werden. 10 Tagespflegepersonen werden finanziell etwas schlechter gestellt. Er erläutert die Förderleistungen und erklärt die wesentlichen Änderungen.

 

Frau Voß (Vertreterin der Tagespflegepersonen) weist darauf hin, dass die Tagespflegepersonen selbständig tig sind. Die Finanzierung ist gut und wird akzeptiert. Es wird aber eine Evaluierung noch in diesem Haushaltsjahr gefordert um festzustellen, ob die Sachkostenpauschale auskömmlich ist.

Es ist wichtig, dass keine Reglementierung durch das Jugendamt erfolgt.

Sie weist darauf hin, dass eine leistungsgerechte Bezahlung nicht gegeben ist.

 

Herr Schubert sagt zu, dass die Regionalgruppe der Tagespflegepersonen sich in regelmäßigen Abständen mit ihm verständigen könne, wenn es Probleme gibt.

 

Herr Wollenberg bringt folgenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein und begründet diesen:

Der Punkt (2) der Beschlussvorlage wird nach dem letzten Satz wie folgt ergänzt:

Eine erste Evaluation ist nach Abschluss des III. Quartals 2017 durchzuführen. Hierbei ist insbesondere die Auskömmlichkeit des Sachkosten- und Investitionskostenzuschusses zu prüfen.

Die Ergebnisse der Evaluation sind dem Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017 vorzulegen, damit sie für eine Fortschreibung der Richtlinie in 2018 berücksichtigt werden können.“

 

Herr Otto weist darauf hin, dass die Finanzierung zwar eine Verbesserung bedeutet, aber immer noch im unteren Level im Land Brandenburg liegt. Bezüglich der Sachkosten bittet er zu überpfen, dass der StGB auf 178 Euro bei den Sachkosten kommt.

 

Herr Schubert betont, dass die Evaluierung durchgeführt wird. Er schlägt vor, nach Beendigung dieses Jahres mit der Evaluation zu beginnen, da derzeit durch die Mitarbeiter des Jugendamtes mehrere Evaluationen durchzuführen sind.

 

Herr Karl  betont, dass die vorliegende Richtlinie ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Er spricht sich für die Evaluierung aus, insbesondere hinsichtlich der Sachkosten. Zur Vertretungsregelung gibt er zu bedenken, dass diese mit einer größeren Kita durch ihn als problematisch angesehen wird. Er regt an, mit anderen Tagespflegepersonen in der Region zu kooperieren. Dies sollte genauer betrachtet werden, um flexibel reagieren zu können.

 

Herr Boede regt an, auch für die Tagespflege eine Regelung zur Zahlung einer Pauschaler die Betreuung von Flüchtlingskindern auszureichen.

 

Frau Elsaßer betont, dass die Pauschale in Höhe von 240 Euro pro Kind r die gesamte Kinderbetreuung in der LHP gilt, also auch für die Tagespflege.

 

Herr Wollenberg weist darauf hin, dass der nächste Haushalt im Herbst 2017 eingebracht werden soll. Deshalb soll die Evaluation im Oktober beginnen.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass viele Satzungen mit einer Evaluierung belegt wurden. Dies muss auch durch die Verwaltung geleistet werdennnen, was bei immer neuen Evaluierungen schwierig wird.

 

Frau Frehse-Sevran betont, dass die Verschiebung der Evaluation dann auf Kosten der Tagespflegepersonen geht. Dies hat aus ihrer Sicht auch etwas mit Wertschätzung zu tun.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass es sich hier um eine relativ übersichtliche Evaluierung handelt. Sie bittet, daran festzuhalten.

 

Frau Kahl (Kita-Elternbeirat) bittet um Information, wie die Vertretungsregelung tatsächlich erfolgen soll, da der Personalschlüssel in Kitas auf die Kinder in der jeweiligen Einrichtung ausgelegt ist.

 

Herr Kolesnyk bittet, die Diskussion zur Richtlinie zu führen. Die Vertretungssituation sollte in einer anderen Sitzung thematisiert werden, da vorliegend festgehalten ist, dass verschiedene Modelle erprobt werden sollen.

 

Herr Wollenberg erklärt, dass explizit die Sachkosten evaluiert werden sollen.

 

Herr Schubert bittet den 2. Satz des Änderungsantrages wie folgt ändern: Ein Bericht zur Evaluation der Sachkosten ist dem Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017 vorzulegen.

 

Herr Otto verweist auf den Wegfall des Punktes „behinderungsbedingter Mehraufwand“ und bittet um eine Erklärung.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass hier zusammen mit Regionale Kinder- und Jugendhilfe und dem Fachbereich Soziales und Gesundheit sowie externer Begleitung Prozesse entwickelt werden müssen. Wenn ein Kind mit einer Behinderung betreut werden soll, erfolgt die Prüfung im Einzelfall immer im Zusammenwirken mit den entsprechenden Fachleuten.

Abschließend erklärt Frau Elsaßer dass r Kita und Tagespflege gesondert ein Qualitätspapier erstellt werden soll. Beide Papiere werden betrachtet und weiter bearbeitet und dann dem Jugendhilfeausschuss im November 2017 vorgestellt.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses verständigen sich zu folgender Ergänzung des Punktes 2 des Beschlusstextes:

Ein Bericht zur Evaluierung der Sachkosten ist dem Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017 vorzulegen.

 

Herr Kolesnyk stellt die Ergänzung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  13

 

Anschließend bittet Herr Kolesnyk um Abstimmung über den so geänderten Beschlusstext.

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Potsdam (RKindertagespflege) inklusive Anlage 1 tritt mit Wirkung vom 01.04.2017 in Kraft.
  2. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen spätestens alle zwei Jahre unter Beachtung der bundes- und landesweiten Entwicklungen zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Ein Bericht zur Evaluierung der Sachkosten ist dem Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017 vorzulegen.
  3. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, modellhaft weiterführend mit den freien Trägern zu kooperieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

13

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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