11.04.2017 - 4.7 Satzung Entwicklungsbereich Babelsberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und informiert, dass ein erneuter Beschluss über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches Babelsberg, einschließlich der rückwirkenden Inkraftsetzung zum 19.04.1996 herbeigeführt werden soll, um eine Ausfertigung der Satzung in technisch korrekter Form zu gewährleisten.

 

Dies wird erforderlich, da in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, welches durch Vergleich endete, festgestellt worden ist, dass die Ausfertigung der Satzung aus dem Jahr 1996 nicht den rechtlichen Anforderungen genügte. Ziel des Beschlusses ist es, eine formelle Heilung der Satzung zu erreichen. Mit dem Beschluss soll keine Änderung des Geltungsbereiches der Satzung oder eine Änderung der Entwicklungsziele verbunden werden. Es erfolgt lediglich eine Änderung der Gebietsbeschreibung durch Benennung von Flurstücksgrenzen.

 

 

Auf Nachfragen von Herrn Jäkel erläutert Herr Goetzmann, an welchen Standorten im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung bestehende Kleingartenanlagen im Bestand gesichert verbleiben. Er betont, dass sich an den Zielen der Entwicklungsmaßnahme durch den neuen Beschluss der Entwicklungssatzung nichts ändert und auch eine Änderung der flächendeckend bereits erlassenen Bebauungspläne nicht vorgesehen ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs  Babelsberg (gemäß Anlage 1) einschließlich der rückwirkenden Inkraftsetzung zum 19.04.1996.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage