11.04.2017 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße", Teilbereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung der Holzmarkstraße an den tatsächlichen vorhandenen Bestand sowie die daraus resultierende Reduzierung des Geltungsbereichs geschaffen werden.

 

Damit wird die Möglichkeit geschaffen, ein durch die Planung als öffentliche Straßenfläche festgesetztes privates Flurstück, dass für den Endausbau der Holzmarktstraße nicht benötigt wurde, aufzuheben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 27 “rkstraße, Teilbereich Holzmarktstraße ist nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage