11.04.2017 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quart...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen zu den zwei Änderungsanlässen, welche kompakt in einem gemeinsamen Verfahren geführt werden sollen.

 

Mit der Aufstellung vorgeschlagenen 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 78Französische Straße/Quartier Franϛais“, Teilbereich Am Kanal/Französische Straße soll das Ziel verfolgt werden, r das Grundstück der Potsdamer Wohnungsbaugesellschaft 1956 eG unter Aufgreifen des unterbreiteten Vorschlags zur baulichen Neuordnung eine Präzisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen für eine Neuordnung ihres Grundstücks an der Französischen Straße zu schaffen.

 

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der bisherigen Festsetzung als Mischgebiet im bisherigen Bebauungsplan für das bebaute Grundstück im Bereich der Straße Am Kanal/Platz der Einheit, um mit einer Festsetzung als Kerngebiet eine realistische und adäquate Nutzungsperspektive für diesen Standort zu ermöglichen.

 

 

Frau Hüneke rät zur Einbeziehung des Gestaltungsrates.

 

 

Auf Rückfrage informiert Herr Goetzmann, dass der Vorhabenträger darauf orientiert, dass das Neubaugrundstück nicht Gegenstand der Planänderung sein soll.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französische Straße/Quartier Franϛais", ist im Teilbereich Am Kanal/Französische Straße nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens von den Vorhabenträgern übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=110646&selfaction=print