11.04.2017 - 4.13 Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Aufste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist die Durchführung eines umfangreichen Wettbewerbs- und Beteiligungsverfahrens  „Funktionale Mitte Golm“ mit dem Ziel den Ortsteil Golm städtebaulich und funktional miteinander zu verknüpfen. Sie erinnert, dass die Vorstellung des Städtebaulichen Konzeptes im Januar 2017 im SBV-Ausschuss erfolgt ist.

 

Das Konzept des Gewinnerentwurfs sieht eine Umgestaltung des Bahnhofsumfelds durch zwei Stadtplätze vor, die durch angemessen dimensionierte Gebäude städtebaulich gefasst werden. Westlich der Bahnanlage soll Planungsrecht für eine forschungsnahe Einrichtung geschaffen werden. Im Osten des Bahnhofs soll ein städtebaulicher Hochpunkt als Pendant zum westlichen Platz entstehen, der das unmittelbare Bahnhofsumfeld zu einer baulichen Einheit zusammenführt. Im Osten sollen ein Bürgerhaus und Flächen mit verschiedenen Dienstleistungsangeboten (Kiosk, Restaurant) bereitgestellt werden.

 

 

Herr Jäkel beantragt, den Beschlusstext um einen 3. Punkt zu ergänzen:

 

  1. Vor weiteren Planungsschritten ist die Kompatibilität des vorgeschlagenen städtebaulichen Konzeptes (siehe Anlage 4) mit der Freihaltung nötiger Flächen für eine spätere Realisierungsmöglichkeit einer Ortsumgehungsstraße Potsdam entlang der Eisenbahn zu prüfen. Es sind Vorschläge für eine kompatible Lösung zu suchen, die eine Realisierung der gesamtstädtisch bedeutsamen Verkehrsverbindung nicht unmöglich macht.

 

 

Frau Hüneke betont, dass es gut sei, dass Golm eine städtebauliche Mitte bekommt. Den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel lehnt sie ab. Dabei erinnert sie an die Historie und die Verständigung, keine Verkehrstrasse durch Golm zu führen.

 

 

Herr Krause macht hinsichtlich des Ergänzungsantrages von Herrn Jäkel aufmerksam, dass im Bundeswegeplan keine Trasse vorgesehen ist. Die für Golm gefundene Lösung fand unter großer Beteiligung statt und findet seine Zustimmung. Er schlägt Herrn Jäkel vor, den Ergänzungsantrag zurück zu ziehen.

 

 

Auch Herr Tomczak äert, dass dem Wettbewerbsergebnis gefolgt werden sollte, da dieses Potential bietet. Die Diskussion über eine Straße sei nicht erforderlich.

 

 

Herr Jäkel teilt mit, dass es sich bei einer Ortsumgehung um eine zweistreifige Stre handelt. Er bestätigt, dass die Ortsumgehung derzeit nicht im Bundeswegeplan enthalten sei, jedoch gebe es die Zusage der Bundesregierung zur Aufnahme, wenn ein entsprechendes Signal aus der Landeshauptstadt Potsdam kommen würde. Damit würde Gewerbeansiedlung möglich. Auch im Rahmen der Bürgerhaushaltsvorschläge gab es den Wunsch. Von daher hält Herr Jäkel an seinem Ergänzungsantrag fest, um Optionen offen zu halten und bittet diesen abzustimmen.

 

 

Herr Eichert äert, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, dem vorab gefolgt werden könne.

 

 

Herr Krause erläutert, dass eine Bundesstraße mindestens 8 m Breite benötigt und ausbaufrei geplant wird. Die Option würde das Wettbewerbsergebnis infrage stellen, welches im Januar im SBV-Ausschuss vorgestellt worden ist und für gut befunden wurde.

 

 

Frau Reimers erinnert an den Hinweis von Herrn Goetzmann im Rahmen der Behandlung des Innenstadtverkehrskonzeptes. Jeder Prüfauftrag bindet Personal und Finanzen, was zur Folge hat, dass andere wichtige Aufgaben zurück gestellt werden müssen. Von daher sollte auf einen zusätzlichen Prüfauftrag verzichtet werden.

 

 

Der Äerung schließen sich Frau Hüneke und Herr Kuppert an.

 

 

Der Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel um Aufnahme eines 3. Beschlusspunktes wird mit 2/3/1 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ungeänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 157 “Neue Mitte Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen

(gemäß Anlagen 2 und 3), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage