20.04.2017 - 3.17 Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erläutert, dass hier beauftragt war, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" vorläufig einzustellen und anhand von Varianten zu prüfen, wie die geplanten Eingriffe in die vorhandene Waldfläche minimiert werden können (DS 16/SVV/0668). Als Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans wurde im Frühjahr 2016 ein Vermessungsplan erstellt, der den aktuellen Baumbestand beinhalte. Die zum Bebauungsplan entwickelten städtebaulichen Varianten seien hinsichtlich des im Vermessungsplan dargestellten Waldbestandes mit folgendem Ergebnis untersucht worden. Von den 4 geprüften Varianten soll die Variante 3 als Vorzugslösung im Bebauungsplan Nr. 140 “Steinstraße/ Kohlhasenbrücker Straße“ weiterverfolgt werden. Die im Rahmen der Variantenbewertung gewonnenen Erkenntnisse sollen im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden. Die Erhaltung des Waldbestandes in einer Breite von 20 m entlang der Kohlhasenbrücker Straße, die Erhaltung einer kompakten Bestandsfläche an der nördlichen Plangebietsgrenze sowie die Erhaltung von weiteren Baumgruppen und Einzelbäumen sollten als Festsetzungen im Bebauungsplan verbindlich verankert werden. Die Ausführungen zur umweltfachlichen Beurteilung der entwickelten städtebaulichen Varianten werden in den Umweltbericht aufgenommen. Die präzise Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft und der hierfür vorzusehende Ausgleich werde Gegenstand des Entwurfs des Bebauungsplans “Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ sein, zu dessen Umsetzung ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen sei.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage DS 17/SVV/0183 zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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