20.04.2017 - 3.7 Glasmeisterstraße als Potenzialstandort für den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW B/Sp., SBV (ff)
- Datum:
- Do., 20.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) führt aus, dass auch wenn sich der Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport aufgrund des weiter steigenden Bedarfs an Sportstätten für den Standort Glasmeisterstraße ausspreche, der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt bezüglich dieser Fläche dem Antrag nicht folgen könne. Der Standort Glasmeisterstraße sei aus stadtplanerischer wie auch wirtschaftlicher Sicht für den geforderten Zweck ungeeignet. Die in Frage kommenden Flächen befinden sich im Privateigentum mehrerer Eigentümer. Die Erschließung und Lage des Gebietes sprechen vielmehr für eine bauliche Entwicklung von Gewerbe- und Wohnflächen, über die sich die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) im Gespräch mit den Eigentümern und dem Verein Oberlinhaus befinde. Ein Test der Platzierung von Sportanlagen auf dem Gelände habe zudem ergeben, dass insbesondere unter Einbeziehung von Laufbahnen und Sporthalle erhebliche Verschnittflächen verblieben. Diese könnten keiner dem Standort angemessen baulichen Entwicklung zugeführt werden. Eine Sicherung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung führe aufgrund der potentiellen Entwertung sehr wahrscheinlich zu einem Übernahmeverlangen der Eigentümer und zur Entschädigungspflicht der LHP. Die Kosten für die Beseitigung von Altlasten fielen ebenfalls der LHP zu, da die Altlastenfreistellung die Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze voraussetzt. Weder dafür noch für Entschädigung und Investitionen steht in der Haushaltsplanung ein Budget zur Verfügung. Dies hätte zur Folge, dass die Brache in wesentlichen Teilen auf unbestimmte Zeit erhalten bliebe, begleitet durch komplexe rechtliche Auseinandersetzungen und erhebliche Kostenrisiken.
Des Weiteren weist Herr Lehmann darauf hin, dass ein Beschluss dieses Antrages im Widerspruch zu einem bereits gefassten Beschluss (Vorbereitende Untersuchungen) stehe. Er könne eine Zustimmung zu diesem Antrag nicht empfehlen.
Auf Nachfragen geht Herr Lehmann ein.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt und spricht sich für die Zustimmung aus.
Herr von Osten-Sacken macht deutlich, dass Prüfaufträge nur erteilt werden sollten, wenn sie auch entsprechend sinnvoll seien. Und dies sei hier nicht der Fall.
Herr Beck bekräftigt diese Aussage und weist darauf hin, dass unnötige Prüfungen nicht durchgeführt werden sollten, auch weil sie unnötig Ressourcen verschwendeten.
Herr Kuppert hält die in Rede stehende Fläche für einen Sportplatz für ungeeignet. Der Antrag sei daher nicht zustimmungsfähig.
Herr Piest erinnert, dass für diesen Ausschuss die Altlastenproblematik entscheidend sei und gibt zu bedenken, ob diese Fläche damit überhaupt in Frage komme.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sicherung der Glasmeisterstraße als zukünftigen Standort für eine Sportstätte (z. B. Sporthalle/Sportplatz mit Laufbahn) zu prüfen. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist im Oktober 2017, über Varianten und mögliche Zeithorizonte zu berichten.