25.04.2017 - 4.7 Glasmeisterstraße als Potenzialstandort für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag ein und berichtet, dass der Ausschuss für Bildung und Sport sich bereits damit befasst habe. Im Ergebnis ist folgende Modifizierung des Antrages vorgenommen worden, die von Seiten des Antragstellers übernommen worden ist:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sicherung der Glasmeisterstraße als zukünftigen Standort r öffentliche Infrastruktur (Beispielsweise Sportflächen)r eine Sportstätte (z. B. Sporthalle/Sportplatz mit Laufbahn) zu prüfen. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist im Oktober 2017, über Varianten und mögliche Zeithorizonte zu berichten.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass es zu dem ursprünglichen Antrag mit dem Fachbereich Schule und Sport eine Verständigung gegeben habe. Er teilt mit, dass der vorgenannte Fachbereich den Antrag befürworte. Herr Lehmann betont, dass aus Sicht des Bereiches Stadterneuerung jedoch keine weitergehende Prüfung empfohlen werden kann. Er führt aus, dass sich alle infrage kommenden Flächen in Privateigentum befinden. Die Erschließung und die Lage des Gebietes sprechen für eine bauliche Entwicklung von Gewerbe- und Wohnflächen, über die sich die Landeshauptstadt Potsdam mit den Eigentümern in Gesprächen befindet. Eine Beurteilung von Sportanlagen auf dem Gelände habe ergeben, dass insbesondere unter der Einbeziehung von Laufbahnen und Sporthalle erhebliche Verschnittflächen verbleiben würden, die verstärkt durch die Lärmemissionen keiner dem Potential des Standortes gerecht werdenden Entwicklung zugeführt werden können. Eine Sicherung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung führt aufgrund der potentiellen Entwertung möglicherweise zur Entschädigungspflicht. Auch die Kosten für die Beseitigung der Altlasten würden auf die Landeshauptstadt Potsdam zukommen, da der den Eigentümern vorliegende Freistellungsbescheid an die Schaffung von gewerblichen Arbeitsplätzen gebunden ist. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass die Brache in wesentlichen Teilen auf nicht bestimmte Zeit erhalten bleibenrde, abgesehen von den rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Eigentümern und dem fehlenden Investitionsbudget.

 

 

Herr Berlin hält den Prüfauftrag für sinnvoll. Die Möglichkeiten sollten detailliert geprüft werden und auf die daraus entstehenden Probleme (Fakten) dargestellt werden.

 

 

Herr Eichert bittet als Antragsteller zu beachten, dass heute die durch den Ausschuss r Bildung und Sport geänderte Fassung zu bewerten ist. Von daher hält er an der modifizierten Fassung des Antrages fest. Es sei notwendig,ume für die Stadtplanung vorzuhalten. In diesem Sinne müsse geprüft werden, was möglich sei, um zur künftigen städtebaulichen Entwicklung Räume zu sichern.

 

 

Herr Kirsch verweist darauf, dass die Flächen teerbehaftet sind. Die Prüfung der öffentlichen Verfügbarkeit ist zu beachten. Seines Erachtens wäre die Umsetzung wirtschaftlich nicht möglich.

 

 

Auch Frau Reimers hält an dieser Stelle eine vertiefende Prüfung nicht für sinnvoll. Das Entwicklungsziel Mischfläche müsse berücksichtigt werden, zudem sei der Standort relativ unattraktiv und lärmbelastet.

 

 

Frau Hüneke schlägt vor, im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen“ einzufügen.

 

 

Herr Eichert übernimmt die Ergänzung.

 

 

Herr Goetzmann dankt für den Ergänzungsvorschlag und verweist auf den Beschluss 10/SVV/0755 und das Planungsziel „Entwicklung von Mischgebietsflächen“. Er schlägt vor, die Ergänzung noch zu erweitern um „entsprechend dem Beschluss vom 3.11.2010“.

 

 

Auch diese Ergänzung wird vom Antragsteller übernommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende geänderte Fassung zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung entsprechend dem Beschluss vom 3.11.2010 die Sicherung der Glasmeisterstraße als zukünftigen Standort r öffentliche Infrastruktur (Beispielsweise Sportflächen)r eine Sportstätte (z. B. Sporthalle/Sportplatz mit Laufbahn) zu prüfen. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist im Oktober 2017, über Varianten und mögliche Zeithorizonte zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0